eBay 3...2...1...meins!

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Sep 30

ParagraphenzeichenDas Landgericht Karlsruhe entschied jetzt, das ein eBay-Käufer, der bei eBay gestohlene Artikel kauft, nicht mehr strafrechtlich belangt werden kann. Und zwar auch dann nicht, wenn die Ware unverhältnismäßig günstig erworben wurde. Auch in diesem Fall hat die Unschuldsvermutung bestand. Frühere Gerichtsentscheide hatten in dem Fall, das jemand einen Artikel extrem billig erworben hat, dem Käufer das Wissen oder zumindest begründete Annahme unterstellt, dass er Diebesgut kauft, womit er sich strafbar macht.

Das Landgericht Karlsruhe hat nun festgestellt, dass sich ein Käufer auch dann nicht strafbar macht, wenn die Ware ungewöhnlich günstig ist. Ein Käufer könne nicht wissen oder damit rechnen, Diebesgut zu erwerben. Im konkreten Fall sprach das Landgericht Karlsruhe einen Softwareingenieur frei vom Vorwurf der Hehlerei. Damit wurde auch die ihm erstinstanzlich auferlegte Geldstrafe von 1200 Euro aufgehoben. Der Beklagte hatte ein Navigationsgerät für 670 Euro bei eBay erworben, dass im Handel über 2000 Euro kostet. Das Landgericht Karlsruhe sah bei dem Kauf dennoch keinen Vorsatz, bewusst Diebesgut zu erwerben. Der Beklagte aus Pforzheim führte an, bei einem bei eBay registrierten Power Seller mit über 99% positiven Bewertungen gekauft zu haben und deshalb auf die Seriosität des Angebotes vertraut zu haben. Das Gericht vertrat mit dem Urteil die Auffassung das in diesem Fall nicht nachweisbar ist, dass der Käufer tatsächlich damit gerechnet hat, Diebesgut zu erwerben.



Das Urteil ist unserer Meinung nach eine vernünftige Entscheidung! Denn in früheren Urteilen, in denen nur der ungewöhnlich günstige Preis von Waren, die sich im Nachhinein als gestohlen erwiesen haben, als Entscheidungsgrund gegen den Käufer angewendet wurden, wird ein wesentlicher Charakter von eBay-Geschäften ignoriert: Der Auktions-Charakter. Auch wenn eBay Auktionen keinen Versteigerungen nach dem Auktionsrecht sind, so funktionieren sie doch ähnlich. Und wenn ein teurer Markenartikel mit einem Startpreis von einem Euro gestartet wird und die Auktion nicht in Gang kommt und wenige Leute bieten, dann kommt es durchaus vor, dass das Produkt weit unter dem normalen Marktpreis weggeht. Man kann also durchaus bei eBay Artikel ungewöhnlich günstig erstehen, ohne das es Diebesgut ist. Das Urteil des Landgericht Karlsruhe würdigt nun endlich diese Tatsache im Sinne des Verbrauchers.

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