Wie es scheint hat mal wieder ein fleißiges Gericht gedacht, man müsse mal ein wenig an eBay herum regulieren. Der neueste juristische Coup ist, das der Hinweis „ebay ich, Versand der Verkäufer“ dann abmahnfähig ist, wenn man es grafisch hervorhebt und das dann damit als „Werbung“ interpretiert werden könnte. Zwei Oberlandesgerichte sind bereits zu diesem Schluss gekommen. Wenn also der Verkäufer deutlich darauf hinweist, dass er sich treu und brav an die eBay AGB hält und die eBay-Gebühren selbst zahlt und nicht auf den Kunden abwälzt und dieser nur die Versandkosten zu tragen hat, dann kann man ihn unter bestimmten Umständen für diesen Hinweis abmahnen?
Also da wird doch der sprichwörtliche Hund in der Pfanne verrückt. Verkäufer werden abgemahnt, wenn Sie sich nicht an die Regeln halten. Und jetzt werden Sie abgemahnt, wenn sie sich zwar an die Regeln halten, mit dieser Tatsache aber dann angeblich „wettbewerbswidrig werben“! Das OLG Hamburg betrachtet das in seinem Beschluss vom 12.09.2007 (AZ. 5 W 129/07) als einen nicht nur unerheblichen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Viel mehr sei das eine irreführende Werbung mit aus den AGB von eBay hervorgehenden Selbstverständlichkeiten. Ok in dem Fall des OLG Hamburg handelte es sich bei dem Hinweis um ein animierte Grafik.
Das Kammergericht Berlin haut in die selbe Kerbe und sagt, dass auch eine objektiv und sachlich korrekte Angabe dann zulässig sein kann, wenn diese Angabe eine Selbstverständlichkeit dermaßen betone, dass der, der diese „Werbung“ sieht, den Eindruck gewinnen könne, die beworbene Ware oder Leistung hätte einen besonderen „Vorzug“. So sieht das Gericht den Tatbestand wettbewerbswidrigen Werbung dann erfüllt, wenn die Aufmachung eine besondere Aufmerksamkeit erziele, indem sie sich z.B. grafisch von der übrigen Artikelbeschreibung abhebt. Nur hier im Falle des Kammergerichtes Berlin wurde der Wettbewerbsverstoß verneint, denn in diesem Falle sei die Darstellung dieser Selbstverständlichkeit nicht so gewesen, dass sie besondere Aufmerksamkeit erregt, da sie in der Schriftgröße und Schriftgestaltung in etwa dem Angebotstext glich.
Es mag einem das Wort „Korinthenkackerei“ in den Sinn kommen, wenn man so etwas liest. Die fanatische Regulierungswut der scheinbar unterbeschäftigten Justiz treibt eBay-Nutzer irgendwann soweit, dass jedes einzelne Wort, jeder Fettdruck und jede Unterstreichung, jede Textfarbe, jedes Bild und jedes noch so kleine Layoutelement irgendwann einer juristischen Einzelfallprüfung zu unterwerfen ist, bevor man es verwenden darf. Reicht es irgendwann schon aus, einfach nur gewerbetreibender eBay-Nutzer zu sein, um abmahnfähig zu sein?
Dezember 5th, 2007 at 12:50
Justiz und am Ende das komplette “Merkel-Gefolge” sind die “Korinthenkacker”, die um wirtschaftlichen Aufschwung für die Menschen im Lande buhlen müssen/wollen. Aber solange in einem Rechtzsstaat das Gehirn jedes Unternehmers ab Justiz oder Staat abgeschalten werden muss wird es auch keine oder viel zu wenige neuen Arbeitsplätze geben, denn die Ausgaben für Abmahnungen … sind einfach viel zu groß! Wie soll man den Mißbrauch der Gerichte noch verstehen? Für mich ist das u. A. alles nur noch Verschwendung von Steuergeldern bis zum Fördermittelmißbrauch u. v.m., weil man kann es auch übertreiben. Hier kann man nur noch ausreisen und sich wo anders was seriöses aufbauen ohne abgezockt zu werden. Sorry, aber mit dem Arsch kommst Du in dem Lande nicht mehr an die Wand, vielleicht nur noch mit den Kopf unter die Erde und zwar schon ab ehrlicher eigener eigener Meinung, die man bald auch nicht mehr haben darf.
Leute wo lebt Ihr?