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Sep 26

PayPal Tipps für VerkäuferPayPal wird als schnell, bequem und sicher beworben. Es gibt einen Käuferschutz bis zu 500 Euro, der Käufer vor Betrug und anderem Unbill schützen soll. Aber auch Verkäufer werden geschützt, denn PayPal wirbt ebenfalls damit, dass man Verkäufer vor Rücklastschriften und Kreditkarten-Cashbacks schützt. Doch der Schutz hat Löcher! Unsere Tipps sollen Ihnen helfen, diese Löcher zu erkennen, damit Sie keinen Schiffbruch erleiden. Denn so mancher betrügerischer Käufer nutzt die Löcher, um sich Ware ohne Bezahlung an Land zu ziehen!
Wie funktioniert der Verkäuferschutz von PayPal?

PayPal unterstützt Verkäufer bei der Abwehr von Zahlungsausfällen. Es werden auf der Webseite in der entsprechenden Sektion der Hilfeseiten drei wesentliche Schutzmechanismen genannt:

1. PayPal übernimmt alle Risiken des Lastschriftverfahrens inklusive Rücklastschriften, die nicht an den Verkäufer weiter belastet werden.
2. PayPal übernimmt Rückbuchungen (Cashbacks) von innerdeutschen Kreditkartenzahlungen.
3. PayPal übernimmt die Regulierung bei unberechtigten Käuferbeschwerden.

Um als Verkäufer in den Genuss dieses Schutzes zu kommen, verlangt PayPal vor allem, dass der Versand „professionell“ erfolgen solle. Dazu hat PayPal drei Regeln aufgestellt, deren Beachtung obligatorisch ist, um Verkäuferschutz in Anspruch nehmen zu können. Diese drei Regeln sind ebenfalls in der oben genannten Hilfe-Sektion der PayPal-Seite zu finden:

1. Alle Versände über einem Warenwert von 25 Euro grundsätzlich nur mit Versandbeleg, der aufzuheben ist, um Ihn im Zweifelsfalle zur Prüfung einreichen zu können.
2. Nur an die Adresse versenden, die der Käufer in PayPal hinterlegt hat. Auch wenn diese von der in eBay hinterlegten Adresse abweicht, PayPal besteht auf der bei PayPal hinterlegten Adresse!
3. Der Versand muss zeitnah erfolgen, wobei PayPal 7 Tage nach Zahlungseingang noch als zeitnah definiert.

PayPal bietet einen VerkäuferschutzWenn diese Bedingungen erfüllt sind, verspricht PayPal, das Zahlungsausfall-Risiko zu übernehmen und dem Verkäufer beispielsweise die Nachforschung bei dem Kreditkartenunternehmen des Käufers zu ersparen. PayPal warnt auf der Hilfeseite auch deutlich davor, dass der Schutz vor Zahlungsausfällen nicht möglich ist, wenn ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen von PayPal vorliegt. Explizit werden Beispiele wie das Berechnen eines Aufschlags für Zahlung mit PayPal, um die Gebühren auf den Käufer abzuwälzen. PayPal akzeptiert übrigens die Versandnachweise aller gängigen Paketdienste. Eine genaue Liste finden Sie hier!

Auch Käufer können Betrüger sein!

In den Medien wird in der Berichterstattung ja immer gerne der Käufer gezeigt, der von betrügerischen Verkäufern um Geld geprellt wird und keine Ware bekommt. Weitestgehend verschwiegen werden die Betrüger auf der anderen Seite! Die Rede ist von Käufern, die durch Ausnutzung von Lücken und Schlupflöchern Ware „and Land ziehen“ ohne dafür zu bezahlen. Diese „Spezies“ von Betrügern hat mittlerweile auch PayPal entdeckt und nutzt Lücken in den Regelungen oder bestimmte Details aus, um Verkäufer abzuzocken.

Die Masche ist meist die gleiche. Es wird etwas auf eBay ersteigert, dann per PayPal bezahlt und sobald die Ware da ist, wird die Zahlung zurückgezogen. Dabei werden üblicherweise Details der PayPal-Regeln gegen den Verkäufer angewendet, damit dieser die Zeche zahlen muss. Denn wenn der Verkäufer durch Fehlverhalten das ganze zu verschulden hat, wird das, was der Käufer getan hat in der Regel nicht weiter untersucht und betrügerische Absichten bleiben unerkannt. Wenn Sie als Verkäufer diese Maschen und Trick kennen, können Sie sich besser schützen. Die Tipps, die PayPal selbst seinen Verkäufer hier an die Hand gibt, sind nicht schlecht, lassen aber viele Aspekte vollkommen unberücksichtigt. Daher jetzt unsere Tipps, mit denen Sie betrügerische Käufer erkennen, um nicht auf diese rein zu fallen!

Bei PayPal-Zahlungen niemals an Selbstabholer!

Folgende Versandnachweise werden akzeptiertSie verkaufen einen Artikel über eBay. Entweder Sie schreiben „Nur an Selbstabholer gegen Barzahlung“. Oder Sie bieten PayPal als Zahlung und den Versand der Ware an. Wie läuft jetzt die Masche. Im Falle „nur ans Selbstabholer“ kontaktiert Sie der Käufer und behauptet zum Beispiel, er käme nicht mehr rechtzeitig zur Bank, bevor er die Ware holt und bietet statt dessen die Vorabzahlung per PayPal an. Im Falle das Sie den Versand gegen vorherige PayPal-Zahlung anbieten, kontaktiert Sie der Käufer, sagt er zahlt per PayPal, wäre aber in kürze in Ihrer Gegend und bietet die Abholung an.

In beiden Fällen passiert das gleiche! Sobald der Käufer die Ware hat, löst er ein Käuferbeschwerdeverfahren bei PayPal aus, rügt Mängel oder behauptet sogar, die Ware nie erhalten zu haben. Der Fehler war, die Ware nicht zu versenden, wie es die PayPal-Regeln verlangen. Sie haben damit auch keinen Versandbeleg. PayPal verfährt streng nach seinen Regeln und belastet Ihnen den Betrag, der dem Käufer zurück erstattet wird. Die Begründung, dass Ihnen der Betrag belastet wird ist der Verstoß gegen die Regel, dass die Ware verschickt werden muss.

Eine Variante dieser Masche ist noch, dass betrügerische Verkäufer ein geknacktes PayPal-Konto eines unbeteiligten Dritten missbrauchen. Der so Geschädigte meldet den Vorfall und abermals geht die Sache wegen des fehlenden Versandes zu Lasten des Verkäufers.

Daher unser Tipp: Wenn Sie nur an Selbstabholer verkaufen, lehnen Sie das Angebot, vorab per PayPal zu zahlen auf jeden Fall ab und bestehen Sie auf „Nur Bares ist wahres!“, sprich die Übergabe der Ware gegen Bargeldzahlung. Bieten Sie Ware gegen Vorkasse und per Versand an, dann lehnen Sie das Angebot, nach einer PayPal-Zahlung die Ware abzuholen ab und bestehen Sie auf dem Versand!

Niemals an eine andere Adresse als die bei PayPal hinterlegte!

Eine weitere Masche ist, das Verkäufer den Verkäufer dringend darum bittet, die Ware an eine andere Adresse zu schicken. Die Begründungen sind nicht selten phantasiereich wie beispielsweise: „Ich lebe in Scheidung und wohne derzeit bei Bekannten!“ Wer würde so etwas schon hinterfragen? Oder aber bei eBay ist eine andere Adresse hinterlegt, als bei PayPal und der Käufer bittet Sie einfach, an diese zu senden.

Danach greift der gleiche Mechanismus. Ein Käuferschutzantrag oder abermals ein geknackter Account führen dazu, dass dem Käufer das Geld erstattet wird. Und da Sie als Verkäufer abermals gegen eine der drei Spielregeln verstoßen haben, wird Ihnen diese Rückerstattung weiter belastet. Abermals heißt das für Sie: Ware weg und kein Geld!

Umfragezahlen: Für wie sicher halten Sie PayPal?Interessant ist dabei, dass eBay im Prinzip auch auffordert, nur an die bei eBay hinterlegte Adresse des Käufers zu schicken. Und sobald das nicht die gleiche Versandadresse ist, wie die bei PayPal hinterlegte, verstoßen Sie entweder gegen PayPal-Spielregeln, wenn Sie an die bei eBay hinterlegte Adresse versenden. Und im umgekehrten Falle verstoßen Sie gegen eBay-Regeln.

Daher unser Tipp
: Wenn ein Käufer mit PayPal bezahlt, schicken Sie ausschließlich an die Adresse, die der Käufer bei PayPal hinterlegt hat! Auch wenn diese von der bei eBay abweicht! Behalten Sie immer den Versandnachweis.

Niemals die Zahlung von einem fremden PayPal-Konto akzeptieren!

Eine weitere sehr beliebte Masche ist die, dass der Käufer vorgibt, kein eigenes PayPal-Konto zu haben und das das Geld von dem PayPal-Konto eines Bekannten übertragen werde. Was hier passiert, liegt auf der Hand. Der gutgläubige Verkäufer sieht den Zahlungseingang und verschickt die Ware. Kurze Zeit später meldet sich PayPal und erklärt, dass hier wohl eine Zahlung ohne Einwilligung des Kontoinhabers des zahlenden PayPal-Kontos vorliegt. Der Account war nämlich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht einem Bekannten des Käufers, sondern wurde für den Betrug gehackt. Und selbst wenn er nicht gehackt ist, sondern tatsächlich einem Bekannten, oder besser Komplizen gehört. Der Effekt bleibt gleich!



In der Regel fehlt hier auch wieder die Beachtung der Regel, dass nur an eine in dem PayPal-Account als Versandadresse hinterlegte Anschrift verschickt werden darf, denn wenn es wirklich der Account eines Bekannten wäre, stünde dessen Adresse drin und nicht die des eigentlichen Käufers. Und bei gehackten Accounts wird der Betrüger sicherlich nicht seine echte Adresse bei PayPal hinterlegen. Wie schon erwähnt wird diese Betrugsmethode gerne mit der Selbstabholermasche kombiniert, um gar keine Zieladresse bekannt geben zu müssen.

Daher unser Tipp: Sollte ein Käufer Ihnen die Zahlung über den PayPal-Account eines „Bekannten“ anbieten, lehnen Sie das kategorisch ab, egal wie herzerweichend auch die Begründung sein möge. Und wenn der Käufer vorgibt, es handele sich um sein eigenes PayPal-Konto, aber er bittet um den Versand der Ware an eine Adresse, die weder bei eBay noch bei PayPal registriert ist, dann lehnen Sie auch das kategorisch ab! Wird das Geld einfach und ohne Ankündigung von einem PayPal-Account überwiesen, der Ihnen verdächtig vorkommt oder nicht zu den Angaben des Käufers passt, dann verschicken Sie die Ware nicht, sondern kontaktieren Sie den Käufer und bestehen Sie auf einer anderen Zahlung. Das über PayPal eingegangene Geld schicken Sie in voller Höhe an den Absender zurück.

Niemals als Päckchen, sondern nur als Paket mit Einlieferungsbeleg

Eine eher primitive Masche ist die, dass der Käufer darum bittet, ja manchmal bettelt, eine Ware schön billig per Päckchen mit DHL zu versenden. Argument sind fast immer die hohen Versandkosten und es wird oft in den Mails betont, dass es Käufer nichts ausmache, das ein Päckchen nicht versichert sein. Lässt sich der Verkäufer darauf ein und schickt per Päckchen, dann erhält er keinen Einlieferungsbeleg, keine Versandquittung, keine Trackingnummer, also nichts, womit er beweisen kann, das er die Ware verschickt hat.

Und schon schnappt die Falle zu! Der Käufer erhält natürlich die Ware im Päckchen und nach wenigen Tagen erfolgt prompt das Käuferschutzverfahren, in dem er dennoch behauptet, die Ware nicht erhalten zu haben. Der Verkäufer bleibt natürlich den Versandbeweis schuldig, da er per Päckchen verschickt hat. Und abermals darf er die Zeche zahlen und kommt nicht in den Genuss des Verkäuferschutzes.

Daher unser Tipp: Verschicken Sie nur mit den Versandmethoden, bei denen Sie einen Einlieferungsbeleg und Versandnachweis bekommen, den Sie im Falle des Käuferschutzverfahrens an PayPal übersenden (z.B. faxen können), um nachweisen zu können, dass Sie die Ware abgeschickt haben. Besteht der Kunde auf einem Versand, der so billig ist, wie das DHL-Päckchen, dann versenden Sie beispielsweise mit Hermes. Deren Paketgröße „S“ (small), ist genau so billig, aber Sie bekommen vollständige Belege.

Niemals „Überzahlungen“ akzeptieren und behalten!

PayPals Sicherheitstipps für Verkäufer sind unvollständigEin weiterer fieser Trick ist es, mehr zu bezahlen, als der Verkäufer berechnet hat. Mal wird einfach nur ein wenig aufgerundet, also ein paar Cent oder ein paar Euro mehr gesendet, als der Verkäufer nach dem eBay-Verkauf inklusive Versandkosten zu bekommen hat. Oder der Käufer meldet sich und bittet beispielsweise um den Expressversand der Ware und bietet großzügig an, einen Pauschalbetrag für die Mühe und Aufwendungen auf die Rechnung drauf zu schlagen und zu senden. Der Betrag ist dabei dann höher als der Expresszuschlag tatsächlich kostet. Ein wenig mehr Geld zu bekommen ist verlockend.

Kaum hat der Käufer die Ware, schlägt er zu. Er startet einen Käuferschutzantrag und wirft dem gutgläubigen Verkäufer vor, gegen die PayPal-Regeln verstoßen und einen unberechtigten Aufschlag kassiert zu haben. Das aber verstößt gegen die AGB von PayPal, die eine Gebührenabwälzung in Form solcher Aufschläge verbieten. Schenkt PayPal der Beschwerde Glauben, dann bekommt nicht nur der Käufer den Betrag zu Lasten des Verkäufers zurück! Nein! Eventuell wird der Verkäufer sogar wegen Regelverstoßes gesperrt.

Daher unser Tipp
: Sollte von einem Käufer unangekündigt ein „aufgerundeter“, also höherer Betrag per PayPal eintreffen, als Sie in Ihrer Rechnung verlangen, dann überweisen Sie den Betrag der „Überzahlung“ schnellst möglich an den Käufer zurück! Sollte ein Käufer einen Expressversand wünschen, dann akzeptieren Sie keine großzügige Pauschale, sondern stellen Sie ihm dafür eine separate Rechnung und fordern Sie ihn auch, diesen Betrag auch in einem separaten Zahlungsvorgang zu senden. Damit können Sie nachweisen, warum der Käufer mehr bezahlt hat und der Betrag des eigentlichen Kaufabschluss geht dann auch so wie berechnet ein.

Kreditkartenzahlungen aus dem Ausland sind nicht gedeckt!

An dieser Stelle noch ein Hinweis! Der Verkäuferschutz deckt zwar Cashbacks von Kreditkartenzahlungen ab, aber nur bei innerdeutschen Kreditkartenzahlungen! Wenn Sie also an Kunden außerhalb von Deutschland verkaufen und dieser das Geld per Kreditkarte an PayPal zahlt und nach dem Kauf dann über seinen Kreditkartenanbieter einen Cashback auslöst, dann greift der Verkäuferschutz nicht!

Als Verkäufer überlegen, nicht per Lastschrift oder Kreditkarte an PayPal zu zahlen

Wer ein PayPal-Konto nutzt, kann verschiedene Methoden wählen, um PayPal Geld zukommen zu lassen, wenn er selbst Zahlungen sendet. Man kann das Geld entweder zu Fuß überweisen, oder sich bequem für Kreditkartenzahlung oder das Lastschriftverfahren anmelden. Dann holt sich PayPal das Geld, das es von Ihnen zu bekommen hat. Wenn man Geld einnimmt, dann überweist man das in der Regel recht schnell auf das eigene Bankkonto und lässt keine höheren Beträge bei PayPal liegen.

Wenn einer der vorgenannten Betrugsfälle eintrifft und PayPal zu Ihren Ungunsten und im Sinne des betrügerischen Käufers entscheidet, dann genießen Sie ja nicht der Verkäuferschutz und den Schutz vor Zahlungsausfällen. Stattdessen will PayPal das Geld, das dem Käufer erstattet wurde von Ihnen, dem Verkäufer zurück haben. Wenn Sie PayPal in den Kontoeinstellungen erlaubt haben, Beträge per Lastschrift oder über die Kreditkarte einzuziehen, dann wird sich PayPal das Geld einfach holen.

In zahlreichen Foren und Medien ist zu lesen, dass PayPal bei den hier geschilderten Fällen des Käufer-Betruges sehr zögerlich entscheidet oder trotz entsprechender Nachweise oft dennoch zu Ungunsten des geschädigten Verkäufers einen Fall abschließt und den Verkäufer mit den rückerstatteten Beträgen und nicht selten sogar mit den Gebühren der Kreditkartenfirmen, die einen Cashback auslösen, belastet.

Daher unser Tipp: Überlegen Sie, ob Sie statt der bequemen Lastschrift oder Kreditkartenzahlung Zahlungen an PayPal nicht jeweils „händisch“ überweisen. Denn kommt es doch einmal zu einem Fall, bei dem ein Käufer entweder unberechtigt den Käuferschutz in Anspruch nimmt, oder gar betrügt, dann kann sich PayPal das Geld nicht einfach zurückholen, sondern muss Sie auffordern, es zu überweisen. Sie können das dann bis zur endgültigen Klärung des Fallen verweigern.

Umfragezahlen prozentual: Für wie sicher halten Sie PayPal?ACHTUNG! Das ist aber auch ein Spiel mit dem Feuer! Denn PayPal wird in solchen Fällen mindestens Ihren Account sperren oder Sie rausschmeißen, wenn Sie und PayPal sich nicht einigen und der Fall für beide Seiten erträglich gelöst wird. Glaubt man den Erfahrungsberichten in verschiedenen Foren, dann ist PayPal in solchen Käuferschutzfällen scheinbar bei weitem nicht so kulant und „Verkäufer-freundlich“ wie es in der Außendarstellung angepriesen wird.

Daher sei dieser Tipp mit folgendem Ratschlag ergänzt. Bieten Sie PayPal nicht als ausschließliches Zahlungsmittel an, sondern offerieren Sie immer noch zusätzlich Überweisung oder vielleicht auch Nachnahme, damit Sie im Falle, das PayPal einmal als Zahlungsweg ausfallen sollte, immer Alternativen haben.

Fazit:

PayPal ist ein schnelles und bequemes Zahlungsmittel. Der Käuferschutz macht es für Käufer auch recht sicher. Wenn man vor allem als Verkäufer einige Tipps und Regeln beachtet, ist PayPal auch aus Verkäuferperspektive ein relativ sicheres Zahlungsmittel! Und hier zum Schluss noch die Ergebnisse unserer Umfrage zum Thema: „Für wie sicher halten Sie PayPal?“. Die Umfrage lief sechs Wochen auf www.shop-und-service.com und es haben 110 Besucher der Webseite Ihre Stimme abgegeben. Die Ergebnisse sehen Sie in den Diagrammen hier im Artikel.

2 Kommentare to “TIPPS UND TRICKS Sicherheitstipps für Verkäufer in Sachen PayPal!”

  1. Schutz vor (Online-)Betrug » Blog Archiv » So werden Händler über Paypal ausgetrickst Sagt:

    […] Artikel TIPPS UND TRICKS Sicherheitstipps für Verkäufer in Sachen PayPal! bei Shop-und-Service wird recht ausführlich beschrieben, wie sich die Schummler die Paypal-Regeln […]

  2. Päipäl, wat issn ditte? | ShopWindoz Blog Sagt:

    […] dazu schrub »shop-und-service« diesen lesenswerten Artikel […]

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