eBay passt jetzt im Mai die Spielregeln für Verkäufer weiter an, im wesentlichen werden sie verschärft. Ein Teil dieser „neuen Standards“ ist, dass Verkäufer, deren Handelsaktivitäten von eBay eingeschränkt wurden, PayPal verpflichtend als Zahlungsoption anbieten müssen. Maßstab sind die Bewertungen der letzten 30 Tage.
Wenn in diesem Zeitraum Käuferbeschwerden wegen „Artikel nicht erhalten“ oder „Artikel entspricht nicht der Artikelbeschreibung“ vorliegen, negative oder neutrale Bewertungen oder niedrige Detailbewertungen mit 1 oder 2 Sternen aufgelaufen sind, greifen die ersten Regulierungen und zwar dann, wenn ein Verkäufer „langfristig“ unterhalb dieser Kriterien bleibt. Dabei definiert eBay nicht, was als langfristig zu verstehen ist. Dann werden die Angebote in den Suchergebnislisten „rückgestuft“ sprich auf schlechteren Plätzen weiter hinten angezeigt. Auch die Limitierung des Handelsvolumens oder bei schweren Fällen die Suspendierung sind dann die möglichen Maßnahmen.
Ab Ende Mai muss dann ein Verkäufer, dessen Handelsaktivitäten solchen Einschränkungen unterliegen, darüber hinaus noch zwangsweise PayPal als zusätzliche Zahlungsmethode anbieten. Andere Zahlungsmethoden dürfen aber weiterhin angeboten werden.
Wer hingegen diese Standardkriterien erfüllt, also die oben genannten negativen Merkmale nicht aufweist, soll belohnt werden, denn seine Angebote werden dann in den Suchergebnislisten besser gefunden.
Eine Sache sticht in der Mitteilung von eBay besonders ins Auge: „Berücksichtigen Sie bitte, dass die einvernehmliche Bewertungsrücknahme nur noch bis Ende Mai möglich ist.“ eBay schafft also die sehr sinnvolle und vernünftige Möglichkeit, der Bewertungsrücknahme, wenn sich Käufer und Verkäufer geeinigt haben, einfach ab.
Ein Schritt vor und zwei zurück?
Ebay möchte die Sicherheit vor allem für Käufer weiter ausbauen und das ist auch wichtig und gut so. So wie ein großer Bahnhof oder Flughafen Taschendiebe anzieht, so zieht eine erfolgreiche Handelsplattform wie eBay natürlich allerlei zwielichtige und kriminelle Personen an, die abzocken, betrügen und Opfer ausnehmen wollen. Und auch normale Gewerbetreibende, die es einfach nur mit dem Kundendienst oder Ihren Pflichten nicht so genau nehmen und glauben, auf eBay müsse man diese nicht erfüllen, will eBay besser in den griff bekommen. Das eBay hier deutlich intensiver sowohl gegen Kriminelle aber auch diese „Verbraucherschutz-Drückeberger“ vorgeht, ist gut und sinnvoll.
Doch die Maßnahmen, die eBay jetzt aktuell ergreift, gehen ausschließlich und sehr stark zu Lasten der Verkäufer. Und zwar vor allem zu Lasten der Verkäufer, die ehrlich und anständig handeln und agieren, aber Opfer der Umstände oder hitziger Kunden werden. Was meinen wir damit? Konstruieren wir einen Fall:
Nehmen wir an ein unerfahrener Käufer kauft etwas bei einem gewerblichen Verkäufer und bezahlt per PayPal. Da er aber bei PayPal kein Guthaben hat und auch keine Kreditkarte hinterlegt oder dem Lastschriftverfahren zugestimmt hat, bezahlt er den betrag bei PayPal per Überweisung ein. PayPal zahlt den Betrag erst dann an den Verkäufer aus, wenn dieser eingegangen ist. Das kann aber einige Tage dauern. PayPal nennt dafür in seiner Hilfe bis zum Zahlungseingang bei PayPal einen Zeitraum von 3-4 Arbeitstagen. Der Verkäufer verschickt die Ware erst nach dem tatsächlichen Zahlungseingang. Der ebenso unerfahrene wie ungeduldige Käufer moniert aber inzwischen „Artikel nicht erhalten“. Oder er bewertet nach Erhalt der Ware, dass die Lieferzeit zu lange war.
Verschärfung eröffnet unlauterem Wettbewerb Tür und Tor
Ein weiterer Aspekt ist, dass diese Verschärfung der Bedingungen wieder den „Konkurrenzkampf mit unlauteren Mitteln“ Tür und Tor öffnet. Hatte eBay gerade mit dem neuen Bewertungssystem Möglichkeit der Vergabe „taktischer Kampfbewertungen“ erfolgreich abgestellt, so wird jetzt ein neuer Angriffspunkt für schmutzige Methoden geschaffen.
Ein gewerblicher Verkäufer, der unlautere Methoden nutzen will, kann jetzt seinem Konkurrenten schaden, indem er mit einem oder mehreren Käufer-Accounts Waren bei dem Konkurrenten zum Schein kauft und dann Käuferschutzbeschwerden mit „Artikel nicht geliefert“ startet. Oder er kauft mehrere Kleinigkeiten für kleine Beträge, zahlt, lässt sich diese an irgendwelche Adressen zustellen und bewertet dann negativ und vergibt bei den Detailbewertungen vor allem nur 1 oder 2 Sterne.
Sicher es ist nicht mehr so einfach, wie früher, als man der Konkurrenz mit diesen taktischen Kampfbewertungen das Bewertungsprofil versauen konnte, aber wir können der Meldung von eBay keine Hinweise entnehmen, wie dem Missbrauch dieser Verschärfung vorgebeugt wird.
Frust für Verkäufer wächst
Noch einmal, wir finden es gut und wichtig, dass eBay mittlerweile deutlich mehr tut, um den Handel über den immer noch größten und erfolgreichsten Online-Marktplatz der Welt sicherer zu machen. Doch die Maßnahmen, die eBay derzeit ergreift, gehen deutlich zu stark zu Lasten der Verkäufer. Es wirkt beinahe so, als würden Verkäufer zu schnell „abgestraft“, wenn irgendwas nicht stimmt. Nichts gegen die Bestrebung, die schwarzen Schafe auf dem Marktplatz zu erkennen und zu beseitigen. Aber es muss auch einen Schutz für ehrliche und anständige Verkäufer geben, bei denen mal etwas einfach nur „dumm gelaufen“ ist.
Ebay macht es sich derzeit zu einfach! Die Maßnahmen, die das Vertrauen der Käufer in den Marktplatz eBay stärken und deren Schutz verbessern sollen, werden für ehrliche und anständige Verkäufer zur Quelle von Frust, Unannehmlichkeiten und Hemmschuhen. Es besteht die Gefahr, dass mehr und mehr gewerbliche Verkäufer eBay den Rücken zu kehren und nach neuen Vertriebswegen schauen, weil sie schlichtweg die Nase voll haben.