eBay 3...2...1...meins!

Feb 15

NEWS: Das Landgericht Hamburg hat mit seinem Urteil vom 29. November 2007 (Az. 315 O 347/07) entschieden, dass das Abwälzen
von PayPal-Gebühren durch den Verkäufer auf den Käufer wegen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) einen Wettbewerbsverstoß darstellt. In dem konkreten Fall hatte der Verkäufer die PayPal-Gebühren verdeckt in die Versandkosten mit einberechnet. Unabhängig von der juristischen Sachlage, stellt ein offenes oder verdecktes Abwälzen von eBay- und/oder PayPal-Gebühren stellt zudem einen Verstoß gegen die eBay- und PayPal-Grundsätze dar, denen mann durch seine Mitgliedschaft zustimmt.



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