Im Markenrechtstreit, den Tiffany gegen eBay angestrengt hat, entschied der zuständige US-Bundesrichter jetzt, das eBay nicht dazu verpflcihtet werden kann, sämtliche Angebote auf der Plattform auf eventuell gefälschte Produkte zu überprüfen. Der Richter vertritt die Auffassung, dass das Markenrecht diese Forderung des Klageführers nicht abdeckt und damit nicht als Begründung für eine solche Kontrolle herhalten kann.
Richter Richard Sullivan zum Urteil (übersetzt): “Das Gericht steht Tiffany und anderen Markenrechtsinhabern, die viel in ihrer Marken investiert haben, nicht gleichgültig gegenüber, wenn deren Rechte im Internet missbraucht werden. Die rechtliche Situation ist jedoch eindeutig. Es ist die Aufgabe des Markeninhabers selbst, seine Markenrechte zu konrtollieren.” Die Anwälte von Tiffany planen, in Berufung zu gehen, denn Sie sehen das Markenrecht auch als Verbraucherschutzregelung, die in der Entscheidung unzureichend eingeflossen sei.
Juli 23rd, 2008 at 15:40
Das hätte mich auch stark gewundert, wenn dieser Streit anders ausgegangen wäre. Nur weil sich Tiffany zu fein ist, selber die Angebote zu überprüfen, sollte eBay halt den Kopf hinhalten. Ist ja schließlich billiger, als tausende Angebote zu überprüfen!