Zumindest wenn es nach dem Willen eines US- Patentlizenzierungsunternehmens namens Mercexchange geht, dass gegen eBay bereits 2003 eine einstweilige Verfügung anstrebte, mit der eBay die Verwendung der Funktion „Sofort Kaufen“ untersagt werden soll. Mercexchange macht dafür Patentrechte geltend. Das Verfahren pendelt bereits seit 2003 zwischen verschiedenen Instanzen hin und her und eBay hat derzeit einen Etappensieg zu verbuchen.
Der Oberste Gerichtshof hat diesen Fall an das vorinstanzliche US-Distriktgericht zur erneuten Prüfung zurück verwiesen. Dieses Gericht hat die einstweilige Verfügung abgelehnt. Richter Jerome Friedman entschied, dass eine angemessene Vergleichzahlung genügen würde und begründete seine Entscheidung damit, dass er keine wirkliche Schädigung von Mercexchange sehe. Friedmann erklärte: „Es scheint eine übliche Methode bei Mercexchange zu sein, Firmen zu ermitteln, die schon gut am Markt positioniert sind und vielleicht eventuelle Patente des Unternehmens verletzen!“ Mit anderen Worten, Mercexchange zielt mit solchen Patentklagen lediglich darauf ab, von den beklagten Unternehmen Geld zu kassieren. An dem wirklichen Schutz der Patente besteht in der weiteren Begründung des Richters kein Interesse. Das ist in den Augen des Gerichtes wohl auch damit zu belegen, dass Mercexchange bisher keinen wirklichen Schaden belegen konnte und zudem ganz offen eine Lizenzierung seines Patentes anbietet.
eBay kann mit dieser Gerichtsentscheidung nun zunächst die Sofort Kaufen-Funktion weiter anbieten. Der Rechtsvertreter von Mercexchange hingegen will gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen. Vermutlich soll mit weiterem juristischem Druck eine noch höhere Summe von eBay erwirkt werden. eBay hingegen hat das Gericht darum gebeten, den Fall solange zurückzustellen, bis das US-Patentamt die Sachlage abschließend beurteilt hat. Das jedoch lehnte Richter Friedman ab. Er beabsichtigt, abermals den Oberste Gerichtshof zu involvieren, ob schlussendlich nicht doch eine einstweilige Verfügung erforderlich ist, damit beide Parteien sich dann auf die Höhe der zu zahlenden Vergleichssumme einigen können.
Der Patentrechtsstreit selbst nahm seinen Anfang im Jahre 2003. Damals entschied das Gericht zugunsten von Mercexchange und erlegte eBay eine Schadensersatzzahlung von rund 25 Millionen Dollar auf. eBay strebte damals eine Patentrechtsprüfung durch das US-Patentamt an. Schon damals zielte Mercexchange auf die einstweilige Verfügung ab, um eBay die Nutzung der in den USA “Buy it now” genannten Funktion zu untersagen. Das wurde damals abgelehnt. Derzeit geht es Mercexchange scheinbar vor allem darum, die Schadensersatzzahlung deutlich in die Höhe zu treiben, da es sein Patentrecht “fortlaufend verletzt” sieht. eBay hingegen will ebenfalls auf Zeit spielen, denn das US-Patentamt prüft derzeit in der Tat das Patent auf dessen Gültigkeit. Entscheidet das Patentamt zu Gunsten von Mercexchange, dann könnte es für eBay allerdings eventuell richtig teuer werden, wenn das zuständige Gericht dann die Schadensersatzsumme hochschraubt, weil das Patent seit 2003 weiterhin fortlaufend verletzt wurde. Entscheidet das Patentamt zu Gunsten von eBay, könnte Mercexchange vermutlich den erhofften Geldsegen in den Wind schreiben und die Klage könnte als Bummerang zurück kommen.