eBay 3...2...1...meins!

NEWS: eBay kündigt neue Informationspflichten für gewerbliche Verkäufer an NEWS: Omeco jetzt auch mit PayPal-Express
Jan 14

Gebührenabwälzung bei PayPal und eBay verboten oft dennoch üblich?Sowohl eBay als auch PayPal regeln in ihren AGB, dass das Abwälzen der Gebühren auf den Käufer nicht erlaubt ist. Gewerbliche Händler sollten die AGB kennen und in der Regel sind diese Fakten auch bekannt. Dennoch erlebt man immer wieder, dass Händler diese AGB schlichtweg ignorieren. Unlängst haben wir bei einem Power Seller (Name ist der Redaktion bekannt), der Lichttechnik verkauft und knappe 75.000 Bewertungen aufweisen kann, entdeckt, dass die PayPal-Gebühren auf den Kunden abgewälzt werden!

In der Angebotsbeschreibung haben wir nichts gefunden, was darauf hinweist. Nirgendwo wird erwähnt, dass ein Aufschlag berechnet wird, wenn man mit PayPal bezahlt, aber PayPal wird als bevorzugtes Zahlungsmittel angegeben. Wenn man dann, wie wir, kauft und danach die Kaufabwicklung mit dem von diesem Anbieter genutzten Afterbuy-System ansteht, erlebt man die böse Überraschung. Wie Sie im Screenshot sehen, wird für die Zahlung mit PayPal in unserem Fall 0,41 Euro oder für „PayPal eXpress“ (die Ware wird hier einfach nur sofort verschickt, anstatt erst nach „2-3 Tagen“ 4,31 Euro verlangt.

Eindeutig wälzt diese Verkäufer damit ganz dreist, ganz „offiziell“, ganz und gar ohne Vorwarnung und vor allem ganz und gar im Widerspruch zu den AGB von PayPal die Gebühren, die ihm durch PayPal entstehen, auf den Käufer ab. Mehr noch! Durch den Pseudo-Express-Service, der mit 4,31 Euro veranschlagt wird, der aber keinen Versand per Expresspaket beinhaltet sondern einfach nur eine etwas schnellere interne Abwicklung, macht dieser Power Seller noch mal zusätzlich Kasse! Wer sich auf diese krumme Tour einlässt, finanziert dem Verkäufer damit die PayPal-Gebühren und sicher noch einen Teil der eBay-Gebühren.



Für den von uns zu zahlenden Betrag von rund 30 Euro fallen rund 1 Euro PayPal-Gebühren an, da ein so großer Power Seller eine entsprechend gute Rabattstaffel bei payPal schaffen wird. Bei den eBay Gebühren haben wir rund 1,30 Euro ermittelt, die unser Einkauf den Verkäufer kostet. Hätten wir also diesen ominösen PayPal eXpress-Service in Anspruch genommen, dann wären von diesen 4,31 Euro noch runde 2 Euro hängen geblieben, die dieser Verkäufer durch seinen Verstoß gegen die PayPal AGB zusätzlich im Sack hätte.

Wir haben per Überweisung bezahlt, obwohl wir ursprünglich geplant hatten, mit PayPal zu bezahlen. Der besagte Power Seller hat im letzten Monat knapp 5400 Bewertungen bekommen. Nehmen wir an „nur“ die Hälfte dieser Käufer bezahlt per PayPal und nehmen wir an diese würden nur die „kleine“ PayPal-Gebührenabwälzung von 0,41 Euro bezahlen, dann hätte dieser Power Seller über 1.100 Euro zusätzlich kassiert, indem er gegen die PayPal AGB verstößt und die Gebühren abwälzt. Sie können selbst ausrechnen, wie viel er einsackt, wenn eine bestimmte Zahl dieser 5400 Käufer die PayPal eXpress-Gebühr abdrückt! Getreu dem Motto Dreistigkeit siegt, wird „hinten rum“ über die Abwicklung - diese Masche wird ja nicht nur über Afterbuy realisiert, sondern jedes beliebige andere Kaufabwicklungssystem - mit dem wissentlichen Verstoß gegen die AGB von PayPal noch einmal für eine „Refinanzierung“ der eBay- & PayPal-Gebühren gesorgt. Und dieser von uns „erwischte“ Power Seller ist nicht allein auf weiter Flur, sondern mit der Masche in guter Gesellschaft.

Für eBay indes ist es schwer, diese Masche aufzudecken, da die Gebührenabwälzung erst nach dem Verkauf offensichtlich wird. Obwohl eBay ist ja seit einigen Wochen durch die Übernahme „Besitzer“ von Afterbuy……..

4 Kommentare to “Gebührenabwälzung bei PayPal und eBay verboten oft dennoch üblich?”

  1. Stephan Sagt:

    Soll doch Paypal & Ebay die AGB daraufhin ändern dass die Verkäufer die Gebühren aufschlagen dürfen.
    Dann muss natürlich auch vorher eindeutig darauf hingewiesen werden.

    Letztenendes entscheidet dann der Kunde wo er einkaufen möchte.
    Was denkt ihr denn wer sonst für die Gebühren bezahlt?
    Denkt Ihr der Händler muss kein Geld verdienen und macht sein Geschäft nur aus Juxx und Dollerei??
    Es wird dann natürlich auf den Preis aufgeschlagen. Ist doch nur verständlich!
    Also die Gebühren zahlt immer der Kunde oder was habt Ihr gedacht?

    Stephan

  2. simon Sagt:

    Eben, ich finde es eine Unverschämtheit, dass der Verkäufer dafür blechen darf, dass man Geld über Paypal empfangen “darf”. Sollen Sie halt eine Kontoführungsgebühr verlangen, aber pro Transaktion abzurechnen ist reine Geldschneiderrei. Ebay braucht sich nicht wundern, dass Ihnen die Verkäufer weglaufen.

    Ich hoffe es gibt bald eine Alternative zu Ebay, und von Paypal kann ich jedem abraten. Wenn die endlich mal TAN´s einführen, so wie fast jede Online Bank, würde sich auch nicht so oft betrogen um es dann auf den unschuldigen Verkäufer abzuwälzen (Rücklastschrift)

    Simon

  3. AL Sagt:

    Eins bitte nicht vergessen. Jeder Einzelhändler vor Ort der in seinem Laden Kreditkartenzahlung oder auch EC-Kartenzahlugn akzptiert, muss dafür Grundgebühren und Provisionen an die Kartenanbieter abdrücken und das ist schon seit Zeiten so, als es eBay noch nicht gab. Auch hier sagt der Händler nicht “Ach sie wollen mit Kreditkarte bezahlen, ja dann kostet der Flachbildfernseher (man nehme beliebige andere Beispiele) jetzt aber nicht mehr 999,- Euro sondern 1019 ,- Euro!”

    Natürlich kalkulieren die Händler solche Kosten bei der Gesamtpreisgestaltung von vorne herein mit ein, das ist ja normal und ihr gutes Recht! Aber würde ein Einzelhändler vor Ort einen Aufschlag für Kartenzahlung verlangen, würde ihm jeder Kunde sofort empört den Vogel zeigen, auf dem Absatz kehrt machen und den Laden verlassen.

    Andreas

  4. olaf Sagt:

    Nun ja dem Einzelhändler schreibt aber auch keiner Kreditkartenakzeptanz vor. Bei paypal Pflicht geht das demnächst in Richtung Nötigung und Einschränkung der Entscheidungsfreiheit der Händler.

    Ob deutsche Monopolwächter das so durchgehen lassen?

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