eBay 3...2...1...meins!

Jul 13

eBay bietet endlich eigene Musterbelehrung anViele PowerSeller fordern es schon seit Monaten, ja fast Jahren, dass eBay in Sachen Abmahnproblematik deutlicher Flagge zeigt. Scheinbar wurde dieser Weckruf jetzt erhört, denn eBay hat auf seinem Rechtsportal (http://pages.ebay.de/rechtsportal/widerrufsbelehrung.html) jetzt eine eigene öffentliche Muster-Widerrufsbelehrung anzubieten, die gewerbliche Verkäufer an die eigenen Gegebenheiten anpassen können.



Die Musterbelehrung weist als Frist auch „einen Monat“ aaus, was der derzeitigen Rechtsauffassung und Rechtssprechung entspricht. Derzeit gilt, das mangels eine wirksamen vorvertraglichen Belehrung keine 14-tägige Widerrufsfrist bei eBay gelten kann.

eBay tut mit dieser Muster-Widerrufsbelehrung und den flankierenden Informattionen das, was viele PowerSeller und andere seit langem für überfällig halten, nämlich eigeninitiativ das Thema in Angriff nehmen, das seit Monaten gewerblichen Verkäufern das Leben schwer macht: Abmahnungen.

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