Mrz 27
Am 1. April treten die bereits vielfach kommunizierten Neuerungen bei eBay in Kraft. Das sind zum einen bestimmte Pflichtangaben die auf allen Artikelseiten von gewerblichen Verkäufern automatisch angezeigt werden und dann sind die Bankdaten bei der Zahlungsmethode “Überweisung” für Käufer sofort abrufbar. Eine weitere Neuerung betrifft das Fernabsatzrecht. Ebay stellt ab dem 1 April 2008 gilt eine neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung zur Verfügung, die eine deutliche Verbesserung der Rechtssicherheit bringen soll. Diese Widerrufsbelehrung ist im eBay-Rechtsportal zu finden.