<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Shop-und-Service &#187; Rechtliches</title>
	<atom:link href="http://www.shop-und-service.com/index.php/category/rechtliches/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.shop-und-service.com</link>
	<description>News- und Inforportal rund um eBay, Online-Shops &#38; eCommerce!</description>
	<lastBuildDate>Sat, 21 Jan 2012 17:40:23 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator>
		<item>
		<title>Bundesverfassungsgericht bestätigt: Anwälte dürfen Dienstleistungen auf eBay anbieten</title>
		<link>http://www.shop-und-service.com/index.php/bundesverfassungsgericht-bestatigt-anwalte-durfen-dienstleistungen-auf-ebay-anbieten/1839/</link>
		<comments>http://www.shop-und-service.com/index.php/bundesverfassungsgericht-bestatigt-anwalte-durfen-dienstleistungen-auf-ebay-anbieten/1839/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 05 Mar 2008 16:39:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>AL</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.shop-und-service.com/index.php/bundesverfassungsgericht-bestatigt-anwalte-durfen-dienstleistungen-auf-ebay-anbieten/1839/</guid>
		<description><![CDATA[Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt letzinstanzlich entschieden, dass Anwälte Rechtsberatung und Dienstleistungen auf eBay anbieten und versteigern dürfen. Ein Berliner Fachanwalt für Familienrecht hatte entsprechend Verfassungsbeschwerde eingereicht, als die Anwaltskammer und das Amtsgericht in Berlin ihm genau das untersagten und zwar unter anderem mit der Begründung, dass dieses als „marktschreierische Werbung“ nicht zulässig sei. Der Anwalt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href='http://www.shop-und-service.com/wp-content/2007/05/paragraph.jpg' title='Paragraphenzeichen'><img src='http://www.shop-und-service.com/wp-content/2007/05/paragraph.jpg' alt='Paragraphenzeichen' / align="left" hspace="2" vspace="2"></a>Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt letzinstanzlich entschieden, dass Anwälte Rechtsberatung und Dienstleistungen auf eBay anbieten und versteigern dürfen. Ein Berliner Fachanwalt für Familienrecht hatte entsprechend Verfassungsbeschwerde eingereicht, als die Anwaltskammer und das Amtsgericht in Berlin ihm genau das untersagten und zwar unter anderem mit der Begründung, dass dieses als „marktschreierische Werbung“ nicht zulässig sei. Der Anwalt hatte auf eBay im Jahre 2004 mehrere Rechtsberatungen bei Ebay eingestellt. Er bot &#8220;Beratungen bis 60 Minuten in familien- und erbrechtlichen Fragen&#8221; als Auktion an. Weiterhin bot er einen fünfstündigen &#8220;Exklusivberatungsservice&#8221; an.<span id="more-701"></span></p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht stützte die Auffassung der Berliner Richter und Anwaltskammer nicht und sieht keine „Beeinträchtigung schützenswerter Gemeinwohlbelange“. Der Anwalt verletzte oder vernachlässige weder anwaltliche Berufspflichten noch die Maßgaben der ordnungsgemäße Berufsausübung. Auch der Vorwurf der marktschreierischen Werbung entkräftete das höchste Bundesgericht vor allem mit der Begründung, dass nur diejenigen von der Werbung Kenntnis erlangen, die die Auktionsseite finden und öffnen. Damit sei dies eine passive Art der Darstellung.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.shop-und-service.com/index.php/bundesverfassungsgericht-bestatigt-anwalte-durfen-dienstleistungen-auf-ebay-anbieten/1839/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Alles was im Netz Recht ist &#8211; nicht nur rund um eBay</title>
		<link>http://www.shop-und-service.com/index.php/alles-was-im-netz-recht-ist-nicht-nur-rund-um-ebay/1533/</link>
		<comments>http://www.shop-und-service.com/index.php/alles-was-im-netz-recht-ist-nicht-nur-rund-um-ebay/1533/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 04 Mar 2008 13:33:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>AL</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.shop-und-service.com/index.php/alles-was-im-netz-recht-ist-nicht-nur-rund-um-ebay/1533/</guid>
		<description><![CDATA[Ein neues Blog &#8220;Mein Recht im Netz.de&#8221; von den Autoren des eBay-Bestsellers eBay &#38; Recht informiert umfassend zum Thema Recht und Internet. Dabei geht es nicht nur alleine um eBay und eCommerce, sondern auch viele andere Themen im Zusammenhang mit Recht und Internet. Beispielsweise &#8220;Schadensersatz bei unbefugter Bildnutzung&#8221; oder &#8220;Mitverschulden eines Phishing-Opfers&#8221;. Die Autoren sind [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href='http://www.shop-und-service.com/wp-content/2008/03/recht-im-netz-blog.jpg' title='recht-im-netz-blog.jpg'><img src='http://www.shop-und-service.com/wp-content/2008/03/recht-im-netz-blog.thumbnail.jpg' alt='recht-im-netz-blog.jpg' / align="left" hspace="2" vspace="2"></a>Ein neues Blog &#8220;<a href="http://blog.mein-recht-im-netz.de/" target="blank">Mein Recht im Netz.de</a>&#8221; von den Autoren des eBay-Bestsellers <a href="http://www.amazon.de/gp/redirect.html?ie=UTF8&#038;location=http%3A%2F%2Fwww.amazon.de%2FeBay-Recht-Ratgeber-K%C3%A4ufer-Verk%C3%A4ufer%2Fdp%2F354032545X%3Fie%3DUTF8%26s%3Dbooks%26qid%3D1204637243%26sr%3D8-1&#038;site-redirect=de&#038;tag=lergmedia-21&#038;linkCode=ur2&#038;camp=1638&#038;creative=6742">eBay &amp; Recht</a><img src="http://www.assoc-amazon.de/e/ir?t=lergmedia-21&amp;l=ur2&amp;o=3" width="1" height="1" border="0" alt="" style="border:none !important; margin:0px !important;" /> informiert umfassend zum Thema Recht und Internet. Dabei geht es nicht nur alleine um eBay und eCommerce, sondern auch viele andere Themen im Zusammenhang mit Recht und Internet. Beispielsweise &#8220;Schadensersatz bei unbefugter Bildnutzung&#8221; oder &#8220;Mitverschulden eines Phishing-Opfers&#8221;.<span id="more-699"></span></p>
<p>Die Autoren sind Rechtsanwalt Jörg Dittrich, LL.M. oec., Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlömer, Rechtsanwalt Jussi R. Mameghani, Rechtsanwältin Nina von Werder und Rechtsanwalt Martin M. Jackowski, LL.M. Das Blog ist eine interessante Informationsquelle rund um verschiedene juristische Themen und Sachgebiete. So werden verschiedene Kategorien angeboten, wie &#8220;Datenschutz&#8221; und &#8220;Domainrecht&#8221;, aber auch &#8220;SPAM, SPIM &#038; SPIT&#8221; oder &#8220;Medienrecht&#8221;.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.shop-und-service.com/index.php/alles-was-im-netz-recht-ist-nicht-nur-rund-um-ebay/1533/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Gebührenabwälzung bei PayPal und eBay verboten oft dennoch üblich?</title>
		<link>http://www.shop-und-service.com/index.php/gebuhrenabwalzung-bei-paypal-und-ebay-verboten-oft-dennoch-ublich/1831/</link>
		<comments>http://www.shop-und-service.com/index.php/gebuhrenabwalzung-bei-paypal-und-ebay-verboten-oft-dennoch-ublich/1831/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 14 Jan 2008 16:31:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>AL</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
		<category><![CDATA[Reportagen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.shop-und-service.com/index.php/gebuhrenabwalzung-bei-paypal-und-ebay-verboten-oft-dennoch-ublich/1831/</guid>
		<description><![CDATA[Sowohl eBay als auch PayPal regeln in ihren AGB, dass das Abwälzen der Gebühren auf den Käufer nicht erlaubt ist. Gewerbliche Händler sollten die AGB kennen und in der Regel sind diese Fakten auch bekannt. Dennoch erlebt man immer wieder, dass Händler diese AGB schlichtweg ignorieren. Unlängst haben wir bei einem Power Seller (Name ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href='http://www.shop-und-service.com/wp-content/2008/01/abwaelzung.jpg' title='Gebührenabwälzung bei PayPal und eBay verboten oft dennoch üblich?'><img src='http://www.shop-und-service.com/wp-content/2008/01/abwaelzung.thumbnail.jpg' alt='Gebührenabwälzung bei PayPal und eBay verboten oft dennoch üblich?' / align="left" vspace="2" hspace="2"></a>Sowohl eBay als auch PayPal regeln in ihren AGB, dass das Abwälzen der Gebühren auf den Käufer nicht erlaubt ist. Gewerbliche Händler sollten die AGB kennen und in der Regel sind diese Fakten auch bekannt. Dennoch erlebt man immer wieder, dass Händler diese AGB schlichtweg ignorieren. Unlängst haben wir bei einem Power Seller (Name ist der Redaktion bekannt), der Lichttechnik verkauft und knappe 75.000 Bewertungen aufweisen kann, entdeckt, dass die PayPal-Gebühren auf den Kunden abgewälzt werden!<span id="more-667"></span></p>
<p>In der Angebotsbeschreibung haben wir nichts gefunden, was darauf hinweist. Nirgendwo wird erwähnt, dass ein Aufschlag berechnet wird, wenn man mit PayPal bezahlt, aber PayPal wird als bevorzugtes Zahlungsmittel angegeben. Wenn man dann, wie wir, kauft und danach die Kaufabwicklung mit dem von diesem Anbieter genutzten Afterbuy-System ansteht, erlebt man die böse Überraschung. Wie Sie im Screenshot sehen, wird für die Zahlung mit PayPal in unserem Fall 0,41 Euro oder für „PayPal eXpress“ (die Ware wird hier einfach nur sofort verschickt, anstatt erst nach „2-3 Tagen“ 4,31 Euro verlangt.</p>
<p>Eindeutig wälzt diese Verkäufer damit ganz dreist, ganz „offiziell“, ganz und gar ohne Vorwarnung und vor allem ganz und gar im Widerspruch zu den AGB von PayPal die Gebühren, die ihm durch PayPal entstehen, auf den Käufer ab. Mehr noch! Durch den Pseudo-Express-Service, der mit 4,31 Euro veranschlagt wird, der aber keinen Versand per Expresspaket beinhaltet sondern einfach nur eine etwas schnellere interne Abwicklung, macht dieser Power Seller noch mal zusätzlich Kasse! Wer sich auf diese krumme Tour einlässt, finanziert dem Verkäufer damit die PayPal-Gebühren und sicher noch einen Teil der eBay-Gebühren.</p>
<p>Für den von uns zu zahlenden Betrag von rund 30 Euro fallen rund 1 Euro PayPal-Gebühren an, da ein so großer Power Seller eine entsprechend gute Rabattstaffel bei payPal schaffen wird. Bei den eBay Gebühren haben wir rund 1,30 Euro ermittelt, die unser Einkauf den Verkäufer kostet. Hätten wir also diesen ominösen PayPal eXpress-Service in Anspruch genommen, dann wären von diesen  4,31 Euro noch runde 2 Euro hängen geblieben, die dieser Verkäufer durch seinen Verstoß gegen die PayPal AGB zusätzlich im Sack hätte.</p>
<p>Wir haben per Überweisung bezahlt, obwohl wir ursprünglich geplant hatten, mit PayPal zu bezahlen. Der besagte Power Seller hat im letzten Monat knapp 5400 Bewertungen bekommen. Nehmen wir an „nur“ die Hälfte dieser Käufer bezahlt per PayPal und nehmen wir an diese würden nur die „kleine“ PayPal-Gebührenabwälzung von 0,41 Euro bezahlen, dann hätte dieser Power Seller über 1.100 Euro zusätzlich kassiert, indem er gegen die PayPal AGB verstößt und die Gebühren abwälzt. Sie können selbst ausrechnen, wie viel er einsackt, wenn eine bestimmte Zahl dieser 5400 Käufer die PayPal eXpress-Gebühr abdrückt! Getreu dem Motto Dreistigkeit siegt, wird „hinten rum“ über die Abwicklung &#8211; diese Masche wird ja nicht nur über Afterbuy realisiert, sondern jedes beliebige andere Kaufabwicklungssystem &#8211; mit dem wissentlichen Verstoß gegen die AGB von PayPal noch einmal für eine „Refinanzierung“ der eBay- &#038; PayPal-Gebühren gesorgt. Und dieser von uns „erwischte“ Power Seller ist nicht allein auf weiter Flur, sondern mit der Masche in guter Gesellschaft.</p>
<p>Für eBay indes ist es schwer, diese Masche aufzudecken, da die Gebührenabwälzung erst nach dem Verkauf offensichtlich wird. Obwohl eBay ist ja seit einigen Wochen durch die Übernahme „Besitzer“ von Afterbuy&#8230;&#8230;..</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.shop-und-service.com/index.php/gebuhrenabwalzung-bei-paypal-und-ebay-verboten-oft-dennoch-ublich/1831/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>5</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Erfasst Abmahnwelle jetzt auch Amazon und dessen Marktplatzverkäufer</title>
		<link>http://www.shop-und-service.com/index.php/erfasst-abmahnwelle-jetzt-auch-amazon-und-dessen-marktplatzverkaufer/1155/</link>
		<comments>http://www.shop-und-service.com/index.php/erfasst-abmahnwelle-jetzt-auch-amazon-und-dessen-marktplatzverkaufer/1155/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 23 Dec 2007 09:55:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>AL</dc:creator>
				<category><![CDATA[Online-Marktplätze]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.shop-und-service.com/index.php/erfasst-abmahnwelle-jetzt-auch-amazon-und-dessen-marktplatzverkaufer/1155/</guid>
		<description><![CDATA[Gewerbliche Verkäufer auf eBay sind ja schon sehr lange im Fadenkreuz derer, die mit Abmahnungen abkassieren oder der Konkurrenz damit das Leben schwer machen wollen. Auf eBay wird von Abmahnvereinen, die Verbraucherschutz auf Ihre Fahnen schreiben aber nur den Umsatz, den die Abmahngebühr in die Kasse spült, im Sinn haben, jeder Satz, jedes Wort dreimal [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href='http://www.shop-und-service.com/wp-content/2007/12/amazonwiderruf.jpg' title='Erfasst Abmahnwelle jetzt auch Amazon und dessen Marktplatzverkäufer'><img src='http://www.shop-und-service.com/wp-content/2007/12/amazonwiderruf.thumbnail.jpg' alt='Erfasst Abmahnwelle jetzt auch Amazon und dessen Marktplatzverkäufer' / align="left" vspace="2" hspace="2"></a>Gewerbliche Verkäufer auf eBay sind ja schon sehr lange im Fadenkreuz derer, die mit Abmahnungen abkassieren oder der Konkurrenz damit das Leben schwer machen wollen. Auf eBay wird von Abmahnvereinen, die Verbraucherschutz auf Ihre Fahnen schreiben aber nur den Umsatz, den die Abmahngebühr in die Kasse spült, im Sinn haben, jeder Satz, jedes Wort dreimal umgedreht, um einen Hebel für eine Abmahnung zu finden. Der eigentliche Sinn des an sich vernünftigen Instrumentes der Abmahnung ist längst schon pervertiert. Doch geht der gleiche Wahnsinn jetzt auch bei Amazon los?<span id="more-645"></span></p>
<p>Heute sind bei auf www.derstandard.at auf einen Artikel gestoßen, der mit „Handel über Amazon als rechtliches Minenfeld“ überschrieben ist. Lies man den Artikel, tauch all die Probleme wieder auf, die auf eBay halbwegs gelöst sind. Fehlende Widerrufsbelehrungen und fehlendes Impressum bei Amazon Artikelbeschreibungen. Auch Händlern, die über Amazon verkaufen, flattern in letzter Zeit scheinbar öfter Abmahnungen ins Haus.</p>
<p><strong>Amazon ist anders als eBay gestrickt</strong></p>
<p>Die Crux bei Amazon ist, dass es einen wesentlichen Unterschied zu eBay gibt. Alle Händler, die ein Produkt anbieten, nutzen eine gemeinsame Artikelbeschreibung, die oft von Amazon stammt. Auf Amazon hat ein Händler ja keine eigenen Artikelbeschreibungen sondern die Artikel werden über Amazon gefunden und erst danach kann der Kunde entscheiden, bei wem er diesen dann kauft.</p>
<p>Auf Amazon kommt es nicht selten vor, dass diese „zentrale“ Artikelbeschreibung verschiedene gesetzlichen Forderungen nicht erfüllen. Da wären Informations- und Kennzeichnungspflichten. Ein Verkäufer kann zwar eine eigene Artikelbeschreibung einbinden, aber während diese bei eBay dann sicher und garantiert erscheint, kann es bei Amazon vorkommen, dass diese nicht übernommen wird oder das ein anderer Händler diese wieder ändert, denn wie gesagt, es sind ja „zentralisierte“ Beschreibungen.</p>
<p><strong>Amazon bestraft Händler im Widerrufsfall zusätzlich</strong></p>
<p>Sollten sich Artikel in dieser Hinsicht als problematisch erweisen, kann es eine nötige Konsequenz sein, als Händler diese nicht mehr auf Amazon anzubieten, um eine Abmahnung zu vermeiden. Damit nicht genug. Ein Händler, der ordnungsgemäß eine Widerrufsbelehrung und Impressum nennt und dann tatsächlich einen Widerrufsfall abwickeln muss, der hat nicht nur die Hin- und Rücksendekosten für die Ware zu ragen. Amazon bestraft den Händler quasi auch noch mit einer Verwaltungsgebühr, die das Unternehmen vom Händler kassiert. </p>
<p>Das regeln die AGB des nicht öffentlichen Pro-Merchant-Vertrages, den Händler mit Amazon schließen. Dort heißt es in Ziffer 6.1 Satz 2: </p>
<p>&#8220;Wenn der Verkäufer einem Kunden im Zusammenhang mit einer Transaktion des Verkäufers entsprechend Paragraf 2.2 Geld zurückerstattet, so erstattet Amazon dem Verkäufer mit der nächsten Überweisung gemäß Paragraf 1.3 die von dem Verkäufer an Amazon bezahlte Verkaufsgebühr in der auf die Rückerstattung an den Kunden entfallenden Höhe, abzüglich einer Verwaltungsgebühr von entweder (a) zwanzig Prozent (20%) dieser Verkaufsgebühr oder (b) fünf Euro (EUR 5,00), je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.&#8221;</p>
<p>Es zeigt sich, dass das gewerbliche Verkaufen auf Amazon noch schwieriger und komplexer zu sein scheint, als auf eBay. Auf eBay ist es schon alleine deshalb einfacher, da jeder Verkäufer selbst ein Angebot einstellt und eine eigene Artikelbeschreibung verfasst, während Amazon die Artikel zentralisiert darstellt und erst dann, wenn der Kunde ihn kaufen will, die verschiedenen Verkäufer direkt in Erscheinung treten.</p>
<p><strong>Amazon benachteiligt deutsche Händler und erzeugt Wettbewerbsverzerrung</strong></p>
<p>Was dann noch zu einer brutalen und von Amazon zu verantwortenden Wettbewerbsverzerrung führt, ist die Tatsache, dass die Liste der Verkäufer eines Artikels auch ausländische Anbieter enthält, die nicht dem deutschen Verbraucherschutzrecht unterliegen und es daher auch nicht berücksichtigen. Nehmen wir mein Buch „<a href="http://www.amazon.de/gp/offer-listing/184728521X/ref=dp_olp_1?ie=UTF8&#038;qid=1198402852&#038;sr=8-1" target="blank">eBay Marktforschung</a>“ als Beispiel. Dieses wird auf Amazon von 8 Anbietern angeboten (siehe Screenshot). Drei dieser Anbieter sind in den USA, drei weitere in Groß-Britannien und zwei in Deutschland angesiedelt.</p>
<p>Während die beiden deutschen Anbieter dem deutschen Recht unterworfen sind, können die sechs anderen Händler unter anderen Bedingungen anbieten, da Sie unserem Recht nicht unterliegen. In diesem Fall ist es sogar so, dass diese Händler das deutsche Buchpreisbindungsgesetzt, das für die beiden deutschen Händler gilt, ignorieren können und das Buch zu einem anderen als dem offiziellen Preis als Neuware anbieten können. </p>
<p>Unsere Fundstellen zum Thema</p>
<p><a href="http://derstandard.at/?url=/?id=3152219" target="blank">http://derstandard.at/?url=/?id=3152219</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.shop-und-service.com/index.php/erfasst-abmahnwelle-jetzt-auch-amazon-und-dessen-marktplatzverkaufer/1155/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Ayee bietet permanent aktuelle Widerrufsbelehrung im Abo für eBay</title>
		<link>http://www.shop-und-service.com/index.php/ayee-bietet-permanent-aktuelle-widerrufsbelehrung-im-abo-fur-ebay/1535/</link>
		<comments>http://www.shop-und-service.com/index.php/ayee-bietet-permanent-aktuelle-widerrufsbelehrung-im-abo-fur-ebay/1535/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 12 Dec 2007 13:35:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>AL</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.shop-und-service.com/index.php/ayee-bietet-permanent-aktuelle-widerrufsbelehrung-im-abo-fur-ebay/1535/</guid>
		<description><![CDATA[eBay-Tools-Anbieter Ayee bietet in Kooperation mit der Anwaltskanzlei WIENKE &#038; BECKER- KÖLN einen neuen Service namens Ayee Trustee Live an. Die Grundidee dabei ist, dass auf einem zentralen Server ein Widerrufsrechtsbelehrungstext liegt, der durch die Anwaltskanzlei permanent gepflegt und an neue Rechtsprechungen angepasst wird. Abonnenten des Dienstes können diese automatisiert als Text in Ihre Angebotsbeschreibungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href='http://www.shop-und-service.com/wp-content/2007/12/trusteelive.jpg' title='trusteelive.jpg'><img src='http://www.shop-und-service.com/wp-content/2007/12/trusteelive.thumbnail.jpg' alt='trusteelive.jpg' / align="left" vspace="2" hspace="2"></a>eBay-Tools-Anbieter Ayee bietet in Kooperation mit der Anwaltskanzlei WIENKE &#038; BECKER- KÖLN einen neuen Service namens Ayee Trustee Live an. Die Grundidee dabei ist, dass auf einem zentralen Server ein Widerrufsrechtsbelehrungstext liegt, der durch die Anwaltskanzlei permanent gepflegt und an neue Rechtsprechungen angepasst wird. Abonnenten des Dienstes können diese automatisiert als Text in Ihre Angebotsbeschreibungen einbinden. Damit steht quasi immer der neueste „Rechtsstand“ der Widerrufsbelehrung in der Angebotsbeschreibung. eine recht gute Idee! <span id="more-629"></span></p>
<p>Der Service richtet sich an gewerbliche Verkäufer auf eBay. In den letzten Jahren hat sich das Thema Widerrufsbelehrungen zu einem Albtraum entwickelt. Immer wieder entscheiden Gerichte neue Details und Interpretationen, sodass Widerrufsbelehrungen immer wieder geändert und angepasst werden müssen. Versäumt man dies, nutzen Konkurrenten oder selbsternannte Verbraucherschutzvereine, die vor allem an den Gebühreneinnahmen interessiert sind und nicht an der Rechtspflege, das schnell als Hebel für eine Abmahnung. </p>
<p>Ayee Trustee Live ist ein technisches Verfahren, das den eBay-Verkäufer deutlich entlastet. Ayee Trustee Live besteht dabei aus zwei rechtlich selbständigen Komponenten, die von zwei unterschiedlichen Anbietern stammen und deswegen auch zwei Verträge erforderlich machen. Zunächst erlaubt Trustee Live dem Anwender, die Texte für das Impressum, für die Widerrufsbelehrung, für den Datenschutz und die AGB sowie für die Versandkosten (aufgeteilt in vier Bereiche) zu erfassen und zentral bei Ayee zu speichern. Müssen bei diesen fünf rechtlich brisanten Texten Änderungen vorgenommen werden, so ist dies kein Problem. Nach der Textänderung reicht ein Mausklick aus, um die Angaben bei allen aktuell laufenden Auktionen zu verändern &#8211; sofern noch niemand für sie geboten hat oder die Ayee Kennzeichnung und der Ablaufzeitpunkt mehr als 12 Stunden in der Zukunft liegt.<br />
   <br />
Trustee Live baut dabei auf den Muster-Verkaufsvorlagen von Ayee auf, welche die Kennzeichnungen für ein erfolgreiches Ändern der online verfügbaren eBay-Auktionen beinhalten. Natürlich ist es möglich, auch eigene Vorlagen zu benutzen. Dafür müssen die entsprechenden Textpassagen innerhalb der eBay-Auktionen mit den speziellen Ayee-Kennzeichnungen versehen sein.<br />
  <br />
Die zweite Komponente ist das eigentliche Abo der Widerrufsbelehrung. Die Rechtsanwaltskanzlei WIENKE &#038; BECKER-KÖLN arbeitet eng mit Ayee zusammen. Wer das dementsprechende Abo bucht, erhält einen besonderen Service. Die schwerpunktmäßig im Fernabsatzrecht tätigen Rechtsanwälte der Kanzlei sorgen dafür, dass die rechtlich brisanten Widerrufsrechtsbelehrungstexte der eBay-Auktionen immer auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung sind. Macht eine neue Entscheidung oder ein neuer Mustertext Änderungen nötig, so werden die geänderten Texte umgehend bereitgestellt. Bei Ayee-Kunden erfolgt zusätzlich ein Eintrag unmittelbar im Ayee-System. Der Vorteil: Der Anwender muss nur noch einen Knopf betätigen, um die Texte in alle seine aktuellen Auktionen zu übernehmen.<br />
   <br />
Frank Langel von der Ayee GmbH &#038; Co. KG: &#8220;Viele eBay-Verkäufer trauen sich schon gar nicht mehr, eine neue Auktion bei eBay einzustellen &#8211; da sie damit rechnen müssen, dass diese nicht den juristischen Rahmenbedingungen entspricht. Sie kennen mittlerweile die mit einer Abmahnung einhergehenden finanziellen Forderungen, welche sehr hoch sein können. Wir sind froh, mit Trustee Live nun ein System anbieten zu können, das dem Verkäufer viel Arbeit und Sorgen abnehmen kann.&#8221;<br />
   <br />
Zu den Kosten: Bei Ayee fallen die üblichen Kosten für das Ayee Bundle an. Die technische Bereitstellung von Trustee Live selbst ist kostenfrei. Berechnet wird hier nur jede erfolgreich durchgeführte Änderung der Texte einer eBay-Auktion, unabhängig davon, wie viele Textteile innerhalb einer Auktion ausgetauscht werden. Die Aktualisierung im Rahmen des Widerrufsrechtsbelehrungs-Abos erfolgt durch die Rechtsanwälte WIENKE &#038; BECKER-KÖLN gegen eine Abo-Gebühr von rund 30 Euro im Monat (bei sechs Monaten Mindestdauer; bei Abschluss anfallende Kosten von 214,20 Euro inkl. MwSt.)</p>
<p>Unsere Fundstellen zum Thema:</p>
<p><a href="http://www.ayee.de" target="blank">www.ayee.de</a></p>
<p><a href="http://typemania.de/presse/index.php/archives/2332/" target="blank">http://typemania.de/presse/index.php/archives/2332/</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.shop-und-service.com/index.php/ayee-bietet-permanent-aktuelle-widerrufsbelehrung-im-abo-fur-ebay/1535/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Abmahngefahr bei eBay bei der Angabe versicherter Versand</title>
		<link>http://www.shop-und-service.com/index.php/abmahngefahr-bei-ebay-bei-der-angabe-versicherter-versand/1157/</link>
		<comments>http://www.shop-und-service.com/index.php/abmahngefahr-bei-ebay-bei-der-angabe-versicherter-versand/1157/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 01 Dec 2007 09:57:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>AL</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
		<category><![CDATA[Senf dazu?]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.shop-und-service.com/index.php/abmahngefahr-bei-ebay-bei-der-angabe-versicherter-versand/1157/</guid>
		<description><![CDATA[Gerade dachten wir in unserem Kommentar bezüglich der Abmahnung im Falle von „eBay ich Versandkosten Du“, dass es nicht noch verrückter geht, da stolpern wir direkt über den nächsten Abmahn-Wahnsinn! Verkäufer, die Ihre Ware als versicherten Versand versenden und das auch angeben, sind &#8230; richtig geraten &#8230; abmahnbar! Das Landgericht Hamburg hat in der Entscheidung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href='http://www.shop-und-service.com/wp-content/2007/06/senfdazu.jpg' title='Unser Senf dazu!'><img src='http://www.shop-und-service.com/wp-content/2007/06/senfdazu.thumbnail.jpg' alt='Unser Senf dazu!' / align="left" vspace="2" hspace="2"></a>Gerade dachten wir in unserem Kommentar bezüglich der Abmahnung im Falle von „eBay ich Versandkosten Du“, dass es nicht noch verrückter geht, da stolpern wir direkt über den nächsten Abmahn-Wahnsinn! Verkäufer, die Ihre Ware als versicherten Versand versenden und das auch angeben, sind &#8230; richtig geraten &#8230; abmahnbar! Das Landgericht Hamburg hat in der Entscheidung 315O888/07 am 6. November folgendes festgelegt:<span id="more-618"></span></p>
<p>Ein Verkäufer kann gemäß § 5 Ab. 2 Satz 1 des UWG von Mitbewerbern „auf Unterlassung in Anspruch genommen werden&#8221; &#8211; auf Deutsch abgemahnt werden &#8211; wenn er bei der Angabe „versicherter Versand“ die Kosten für die Versandversicherung nicht separat ausweist! Toll, oder? Wenn ich als gewerblicher Händler also jetzt die Ware als Postpaket abschicke und, weil das Paket ja versichert ist, in der Angebotsbeschreibung folgerichtig „versicherter Versand“ angebe, dann muss ich jetzt erst einmal zu DHL pilgern und freundlich darum bitten, dass die mir die 6,90 Euro Paketporto in seine einzelnen Bestandteile zerpflückt auflisten, damit ich dann schreiben kann:</p>
<p>„Der versicherte Versand im Wert von 6,90 Euro setzt sich aus so und soviel Euro Transportkosten und aus so und soviel Cent Transportversicherung zusammen“. Und das muss ich dann auch natürlich für jeden einzelnen Paketdienst, den ich nutzen möchte machen? </p>
<p>Langsam aber sicher gewinnt man wirklich den Eindruck, die Gerichte und Ihre Richter hierzulande hätten eine Art jurisprudetisches eBay-Bashing zu Ihrem Hobby gemacht. Zielsetzung: Gewerbliches Verkaufen über eBay muss so anstrengend und nervtötend und unattraktiv wie möglich gemacht werden.</p>
<p>Gut worauf das Gericht vermutlich hinaus will, sind versteckte Preistreiber, die einfach schreiben, das der versicherte Versand z.B. 15 Euro kostet und die dann mit einem billigen Paketdienst versenden und an den Versandkosten noch mal richtig satt verdienen. Deshalb sollen laut dem Gerichtsentscheid die Versandkosten und die Versicherungskosten separat ausgewiesen werden. Geschehe das nicht, würden „versteckte Preisbestandteile untergebracht“ und der Verbraucher in die Irre geführt, was laut § 4 Nr. 11 UWG und § 1 Abs. 6 Satz 2 PAngV verboten ist.</p>
<p>Aber schauen wir uns doch einmal andere Versandhändler an! Firmen wie beispielsweise Conrad (www.conrad.de) weisen nur eine Pauschale für den Versand aus und die Versicherung wird weder als Betrag noch als prozentualer Anteil ausgewiesen. Bedeutet dass, das diese Versandhäuser das Recht haben Ihre Kunden in die Irre zu führen, trotz § 4 Nr. 11 UWG und § 1 Abs. 6 Satz 2 PAngV? Oder bedeutet das vielleicht sogar automatisch, dass diese Firmen unversichert versenden? Wohl kaum! Gemäß unserem sehr strengen Verbraucherschutzrecht wäre ein gewerblicher Versender hochgradig dämlich, wenn er an einen Endverbraucher unversichert verschickt!</p>
<p>Unsere Fundstellen zum Thema:</p>
<p><a href="http://www.123recht.net/Neue-Abmahnungen-bei-ebayOnlineshops-Versandkosten-Versandversicherung__f102050.html" target="blank">http://www.123recht.net/Neue-Abmahnungen-bei-ebayOnlineshops-Versandkosten-Versandversicherung__f102050.html</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.shop-und-service.com/index.php/abmahngefahr-bei-ebay-bei-der-angabe-versicherter-versand/1157/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>eBay gibt Tipps zum Schutz vor Abmahnungen</title>
		<link>http://www.shop-und-service.com/index.php/ebay-gibt-tipps-zum-schutz-vor-abmahnungen/1746/</link>
		<comments>http://www.shop-und-service.com/index.php/ebay-gibt-tipps-zum-schutz-vor-abmahnungen/1746/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 26 Oct 2007 15:46:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>AL</dc:creator>
				<category><![CDATA[eBay & Online-Auktionen]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.shop-und-service.com/index.php/ebay-gibt-tipps-zum-schutz-vor-abmahnungen/1746/</guid>
		<description><![CDATA[eBay stellt in seinem aktuellen Newsletter für gewerbliche Verkäufer den zweiten Teil der häufigsten Gründe für Abmahungen vor und erklärt, wie man sich schützen kann. eBay zeigt damit bezüglich dieser Problematik sehr deutlich Flagge. Früher warfen viele PowerSeller eBay vor, diese Problematik nicht aufzugreifen. Hier nun die 7 Abmahnfallen aus dem Newsletter: 1. Fehlende oder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href='http://www.shop-und-service.com/wp-content/2007/10/abmahngruende.jpg' title='eBay gibt Tipps in Sachen Abmahungen'><img src='http://www.shop-und-service.com/wp-content/2007/10/abmahngruende.thumbnail.jpg' alt='eBay gibt Tipps in Sachen Abmahungen' align="left" hspace="2" vspace="2"/></a>eBay stellt in seinem aktuellen Newsletter für gewerbliche Verkäufer den zweiten Teil der häufigsten Gründe für Abmahungen vor und erklärt, wie man sich schützen kann. eBay zeigt damit bezüglich dieser Problematik sehr deutlich Flagge. Früher warfen viele PowerSeller eBay vor, diese Problematik nicht aufzugreifen. Hier nun die 7 Abmahnfallen aus dem Newsletter:<span id="more-575"></span></p>
<p>1. Fehlende oder fehlerhafte Anbieterkennzeichnung (Impressum) </p>
<p>2. Fehlender Hinweis auf Versandkosten und Mehrwertsteuer </p>
<p>3. Unzulässige Beschränkung der Gewährleistung gegenüber Verbrauchern </p>
<p>4. Verlagerung des Versandrisikos auf den Verbraucher </p>
<p>5. Anbieten einer lebenslangen Garantie </p>
<p>6. Verwendung urheberrechtlich geschützter Fotos oder Produktabbildungen </p>
<p>7. Fehlende oder falsche Energiekennzeichnung von Haushaltsgroßgeräten </p>
<p>Den ersten Teil dieses Newsletters <a href="http://pages.ebay.de/pdf/rechtsportal/abmahngruende_widerrufsbelehrung.pdf" target="blank">bekommen Sie hier</a>!Viele weitere wertvolle Informationen sind auch auf dem eBay-Rechtsportal zu finden, unter: <a href="http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_verkaeufer.html" target="blank">http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_verkaeufer.html</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.shop-und-service.com/index.php/ebay-gibt-tipps-zum-schutz-vor-abmahnungen/1746/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Wer auf eBay unwissentlich Diebesgut kauft wird nicht mehr bestraft</title>
		<link>http://www.shop-und-service.com/index.php/wer-auf-ebay-unwissentlich-diebesgut-kauft-wird-nicht-mehr-bestraft/1718/</link>
		<comments>http://www.shop-und-service.com/index.php/wer-auf-ebay-unwissentlich-diebesgut-kauft-wird-nicht-mehr-bestraft/1718/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 30 Sep 2007 15:18:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>AL</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.shop-und-service.com/index.php/wer-auf-ebay-unwissentlich-diebesgut-kauft-wird-nicht-mehr-bestraft/1718/</guid>
		<description><![CDATA[Das Landgericht Karlsruhe entschied jetzt, das ein eBay-Käufer, der bei eBay gestohlene Artikel kauft, nicht mehr strafrechtlich belangt werden kann. Und zwar auch dann nicht, wenn die Ware unverhältnismäßig günstig erworben wurde. Auch in diesem Fall hat die Unschuldsvermutung bestand. Frühere Gerichtsentscheide hatten in dem Fall, das jemand einen Artikel extrem billig erworben hat, dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href='http://www.shop-und-service.com/wp-content/2007/05/paragraph.jpg' title='Paragraphenzeichen'><img src='http://www.shop-und-service.com/wp-content/2007/05/paragraph.jpg' alt='Paragraphenzeichen' align="left"/></a>Das Landgericht Karlsruhe entschied jetzt, das ein eBay-Käufer, der bei eBay gestohlene Artikel kauft, nicht mehr strafrechtlich belangt werden kann. Und zwar auch dann nicht, wenn die Ware unverhältnismäßig günstig erworben wurde. Auch in diesem Fall hat die Unschuldsvermutung bestand. Frühere Gerichtsentscheide hatten in dem Fall, das jemand einen Artikel extrem billig erworben hat, dem Käufer das Wissen oder zumindest begründete Annahme unterstellt, dass er Diebesgut kauft, womit er sich strafbar macht.<span id="more-519"></span></p>
<p>Das Landgericht Karlsruhe hat nun festgestellt, dass sich ein Käufer auch dann nicht strafbar macht, wenn die Ware ungewöhnlich günstig ist. Ein Käufer könne nicht wissen oder damit rechnen, Diebesgut zu erwerben. Im konkreten Fall sprach das Landgericht Karlsruhe einen Softwareingenieur frei vom Vorwurf der Hehlerei. Damit wurde auch die ihm erstinstanzlich auferlegte Geldstrafe von 1200 Euro aufgehoben. Der Beklagte hatte ein Navigationsgerät für 670 Euro bei eBay erworben, dass im Handel über 2000 Euro kostet. Das Landgericht Karlsruhe sah bei dem Kauf dennoch keinen Vorsatz, bewusst Diebesgut zu erwerben. Der Beklagte aus Pforzheim führte an, bei einem bei eBay registrierten Power Seller mit über 99% positiven Bewertungen gekauft zu haben und deshalb auf die Seriosität des Angebotes vertraut zu haben. Das Gericht vertrat mit dem Urteil die Auffassung das in diesem Fall nicht nachweisbar ist, dass der Käufer tatsächlich damit gerechnet hat, Diebesgut zu erwerben. </p>
<p>Das Urteil ist unserer Meinung nach eine vernünftige Entscheidung! Denn in früheren Urteilen, in denen nur der ungewöhnlich günstige Preis von Waren, die sich im Nachhinein als gestohlen erwiesen haben, als Entscheidungsgrund gegen den Käufer angewendet wurden, wird ein wesentlicher Charakter von eBay-Geschäften ignoriert: Der Auktions-Charakter. Auch wenn eBay Auktionen keinen Versteigerungen nach dem Auktionsrecht sind, so funktionieren sie doch ähnlich. Und wenn ein teurer Markenartikel mit einem Startpreis von einem Euro gestartet wird und die Auktion nicht in Gang kommt und wenige Leute bieten, dann kommt es durchaus vor, dass das Produkt weit unter dem normalen Marktpreis weggeht. Man kann also durchaus bei eBay Artikel ungewöhnlich günstig erstehen, ohne das es Diebesgut ist. Das Urteil des Landgericht Karlsruhe würdigt nun endlich diese Tatsache im Sinne des Verbrauchers.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.shop-und-service.com/index.php/wer-auf-ebay-unwissentlich-diebesgut-kauft-wird-nicht-mehr-bestraft/1718/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Know-How: Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im eCommerce</title>
		<link>http://www.shop-und-service.com/index.php/know-how-wettbewerbsrechtliche-abmahnungen-im-ecommerce/0830/</link>
		<comments>http://www.shop-und-service.com/index.php/know-how-wettbewerbsrechtliche-abmahnungen-im-ecommerce/0830/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 17 Sep 2007 06:30:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>AL</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.shop-und-service.com/index.php/know-how-wettbewerbsrechtliche-abmahnungen-im-ecommerce/0830/</guid>
		<description><![CDATA[Sehr geehrte Leserinnen und Leser. Ich freue mich besonders, Ihnen heute einen Gast-Beitrag der Rechtsanwälte Dr. Uwe Schlömer und Jörg Dittrich präsentieren zu dürfen. Beide kenne ich von zahlreichen eBay-Seminaren und eBay-Universitys und sie sind ausgewiesene Experten in Sachen eBay &#38; Recht. Besten Gruß &#8211; Andreas Lerg Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im eCommerce von RA Dr. Uwe [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.shop-und-service.com/index.php/know-how-wettbewerbsrechtliche-abmahnungen-im-ecommerce/0830/buchtipp-ebay-recht/" target="_blank" rel="attachment wp-att-101" title="Buchtipp: eBay &amp; Recht"><img src="http://www.shop-und-service.com/wp-content/2007/05/ebayundrecht_cover.thumbnail.jpg" title="Buchtipp: eBay &amp; Recht" alt="Buchtipp: eBay &amp; Recht" align="left" border="2" hspace="4" vspace="4" /></a>Sehr geehrte Leserinnen und Leser. Ich freue mich besonders, Ihnen heute einen Gast-Beitrag der Rechtsanwälte Dr. Uwe Schlömer und Jörg Dittrich präsentieren zu dürfen. Beide kenne ich von zahlreichen eBay-Seminaren und eBay-Universitys und sie sind ausgewiesene Experten in Sachen eBay &amp; Recht.</p>
<p>Besten Gruß &#8211; Andreas Lerg<span id="more-100"></span></p>
<p>Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im eCommerce<br />
von RA Dr. Uwe Schlömer &amp; RA Jörg Dittrich, LL.M. oec.</p>
<p>Als gewerbliche Verkäufer im eCommerce stehen Betreiber eines Online-Shops oder Anbieter auf Online-Marktplätzen, wie eBay, amazon &amp; Co. regelmäßig mit anderen Anbietern im Wettbewerb. Ein solcher Wettbewerb ist durchaus etwas Gutes, denn Konkurrenz belebt bekanntlich das Geschäft. Wichtig ist jedoch, dass der Wettbewerb nicht etwa dadurch verzerrt wird, dass mit unlauteren Methoden um die Gunst der potentiellen Kunden geworben wird.</p>
<p>Den Schutz des unverfälschten Wettbewerbs regeln im deutschen Recht vor allem die Vorschriften des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Ein Unternehmer, der diesen gesetzlichen Vorgaben des UWG zuwiderhandelt, kann von Dritten vor allem auf Unterlassung, unter bestimmten Umständen aber auch auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.</p>
<p>In den allermeisten Fällen wird eine wettbewerbsrechtliche Streitigkeit durch eine Abmahnung entfacht.</p>
<p>Was versteht man eigentlich unter einer Abmahnung?</p>
<p><a href="http://www.shop-und-service.com/wp-content/2007/05/joergdittrich.jpg" title="Jörg Dittrich"><img src="http://www.shop-und-service.com/wp-content/2007/05/joergdittrich.thumbnail.jpg" title="Jörg Dittrich" alt="Jörg Dittrich" align="right" border="2" hspace="4" vspace="4" /></a><img src="http://www.shop-und-service.com/wp-content/2007/05/uweschloemer.jpg" title="Dr. Uwe Schlömer" alt="Dr. Uwe Schlömer" align="left" border="2" hspace="4" vspace="4" />Das Institut der Abmahnung im Wettbewerbsrecht wurde ursprünglich durch die Rechtsprechung entwickelt. Die Abmahnung ist ein Mittel zur außergerichtlichen Streitbeilegung, durch das heute auch tatsächlich der allergrößte Teil der Wettbewerbsstreitigkeiten ohne Beteiligung der Justiz erledigt wird. Unter einer Abmahnung versteht man also die Mitteilung eines Anspruchsberechtigten an einen Verletzer, dass sich dieser durch eine bestimmte Werbung oder ein Angebot wettbewerbswidrig verhalten habe. Zeitgleich erfolgt die Aufforderung, dieses Verhalten in Zukunft zu unterlassen und binnen einer bestimmten Frist eine Unterwerfungserklärung abzugeben.</p>
<p>Jörg DittrichDr. Uwe SchlömerInzwischen ist die Abmahnung im Wettbewerbsrecht sogar gesetzlich geregelt. Die Vorschrift des § 12 Abs. 1 S. 1 UWG stellt sogar die Obliegenheit auf, dass eine Abmahnung ausgesprochen werden soll bevor es zu einem Prozess kommt:</p>
<p>„Die zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs Berechtigten sollen den Schuldner vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen.“</p>
<p>Was tun, wenn man eine Abmahnung bekommen hat?</p>
<p>Wer abgemahnt wurde, sollte in jedem Fall zunächst abklären und ggfs. auch anwaltlich prüfen lassen, ob der gegen ihn erhobene Vorwurf überhaupt zu Recht erhoben wurde. Ist das schon nicht der Fall, so steht dem Abmahner auch kein Anspruch auf Unterlassung zu und folglich auch kein Grund, die geforderte Unterwerfungserklärung abzugeben. Die folgenden Fragen sollte man sich nach Erhalt einer Abmahnung immer stellen:</p>
<p>• Liegt der Rechtsverstoß wirklich so vor, wie in der Abmahnung dargestellt?<br />
• Ist der Abmahner überhaupt berechtigt?<br />
• Ist der Gegenstandswert vielleicht zu hoch angesetzt?<br />
• Ist die Abmahnung formell in Ordnung?<br />
• Stimmt die Kostenrechnung für die Erstattung der Abmahngebühren?</p>
<p><code> </code></p>
<p align="right"><code><iframe src="http://rcm-de.amazon.de/e/cm?t=lergmedia-21&amp;o=3&amp;p=8&amp;l=as1&amp;asins=354032545X&amp;fc1=000000&amp;IS2=1&amp;lt1=_blank&amp;lc1=0000FF&amp;bc1=FFFFFF&amp;bg1=FFFFFF&amp;f=ifr" style="width: 120px; height: 240px" marginwidth="0" marginheight="0" align="right" frameborder="0" scrolling="no"></iframe></code></p>
<p>Wer sich bei einer oder mehren dieser Fragen unsicher ist, sollte sich rechtlich beraten lassen. Denn wer verpflichtet sich schon gerne zu etwas, auf das die Gegenseite überhaupt keinen Anspruch hat?</p>
<p>Wie wehrt man sich gegen unberechtigte Abmahnungen?</p>
<p>Erweist sich die Abmahnung als nicht berechtigt – z.B. weil der vermeintliche Mitbewerber schon in keinem konkreten Wettbewerbsverhältnis zu dem Abgemahnten steht oder weil der gerügte Wettbewerbsverstoß tatsächlich gar nicht vorliegt – so ist die Abmahnung zurückzuweisen. Im Gegenzug kann dazu aufgefordert werden, dass der Abmahner auf den geltend gemachten Anspruch verzichtet.</p>
<p>Kommt der Abmahner der Aufforderung nicht nach, von dem mit der Abmahnung zu Unrecht geltend gemachten Anspruch Abstand zu nehmen, so lässt sich mittels einer negativen Feststellungsklage gerichtlich feststellen, dass die Abmahnung zu Unrecht erfolgt ist. Dadurch kann sich der Abgemahnte von sich aus die Sicherheit darüber verschaffen, ob die mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche tatsächlich bestehen oder ob diese zu Unrecht geltend gemacht wurden und er deshalb seine Werbung bzw. seine Angebote weiterhin wie bisher gestalten kann.</p>
<p>Schadensbegrenzung: Was tun, wenn die Abmahnung berechtigt war?</p>
<p>Ist die Abmahnung dagegen berechtigt, wird der Abgemahnte im Regelfall die Überlegung anstellen, eine strafbewehrte Unterwerfungserklärung abzugeben. Mit einer solchen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird ein Wettbewerbsstreit dann außergerichtlich erledigt; denn der Abmahner ist durch die Unterlassungserklärung wirksam davor geschützt, dass es zu einer Wiederholung des monierten Wettbewerbsverstoßes kommt.</p>
<p>Damit der Streit tatsächlich durch Abgabe einer Unterwerfungserklärung zu den Akten gelegt werden kann, verlangt man, dass sich der Verletzer nicht nur eindeutig, unmissverständlich und vorbehaltlos zur Unterlassung der konkreten Verletzungshandlung verpflichtet, sondern zugleich ein Vertragsstrafeversprechen abgibt. Dabei bestehen in der Praxis unterschiedliche Möglichkeiten für die Formulierung eines Vertragsstrafeversprechens. Es empfiehlt sich, vor Abgabe einer solchen Erklärung zunächst Rechtsrat einzuholen.</p>
<p>D´rum prüfe, wer sich bindet, ob sich nicht noch was Schlimmes findet!</p>
<p>Wer sich entschließt, nach Erhalt einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung abzugeben – etwa weil der Vorwurf stimmt und die Abmahnung damit zu Recht ausgesprochen wurde –, muss vor allem auch rechtzeitig abklären, dass sich die beanstandete Werbung im Internet nicht mehr auffinden lässt. Ansonsten droht nämlich schon der nächste Ärger mit dem Abmahner und dieser verlangt die vereinbarte Vertragsstrafensumme für jeden Fall, in dem gegen die Unterlassungserklärung verstoßen wurde.</p>
<p>Man muss also wissen, dass ein Vertragsstrafeversprechen bindet – wer nach Abgabe einer solchen Erklärung den beanstandeten Wettbewerbsverstoß erneut begeht, muss damit rechnen, einen empfindlichen Betrag an den Konkurrenten zahlen zu müssen.</p>
<p>Wie kann man sich vor Abmahnungen schützen?</p>
<p>Die meisten Abmahnungen beruhen darauf, dass der bzw. die Abgemahnte nicht hinreichend informiert war über die geltende Rechtslage. Besonders häufig beanstandet werden im eCommerce die nachfolgenden Fehler:</p>
<p>• Fehlende oder fehlerhafte Anbieterkennzeichnung<br />
• Fehlende oder fehlerhafte Verbraucherinformationen<br />
• Fehlende oder fehlerhafte Information über das Widerrufs-/Rückgaberecht<br />
• Fehlende oder undeutliche Preiszusatzangaben<br />
• Irreführende Angaben über die Merkmale der angeboten Ware<br />
• Irreführende Angaben über Bedingungen, unter denen die Waren geliefert wird<br />
• Irreführende Angaben über die geschäftlichen Verhältnisse des Anbieters</p>
<p>Die beste Methode, einer Abmahnung vorzubeugen, ist es, sich gegenüber der Konkurrenz unangreifbar zu machen. Einfacher gesagt als getan: man investiert daher sicherlich nicht falsch, wenn man sein Online-Business durch einen im Online-Recht erfahrenen Anwalt rechtlich absichern lässt und vor allem seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) daraufhin überprüfen lässt, ob diese rechtskonform sind. Darüber hinaus sollte man sich über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden halten – so z.B. über Informationsportale im Web.<br />
_____</p>
<p>Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlömer und Rechtanwalt Jörg Dittrich, LL.M. oec. sind Partner in der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei SCHLÖMER &amp; SPERL Rechtsanwälte in Hamburg mit Spezialisierung im Online-Recht.</p>
<p>© 2007. SCHLÖMER &amp; SPERL Rechtsanwälte<br />
Pinnasberg 45<br />
20359 Hamburg / Deutschland<br />
Tel.: +49(0)40 – 31766900<br />
Fax: +49(0)40 – 31766920</p>
<p>http://www.schloemer-sperl.de</p>
<p>eMail: info(at)schloemer-sperl.de</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.shop-und-service.com/index.php/know-how-wettbewerbsrechtliche-abmahnungen-im-ecommerce/0830/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>eBay Abmahnungen OLG Düsseldorf tritt auf die Bremse</title>
		<link>http://www.shop-und-service.com/index.php/ebay-abmahnungen-olg-dusseldorf-tritt-auf-die-bremse/0940/</link>
		<comments>http://www.shop-und-service.com/index.php/ebay-abmahnungen-olg-dusseldorf-tritt-auf-die-bremse/0940/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 22 Aug 2007 07:40:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>AL</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.shop-und-service.com/index.php/ebay-abmahnungen-olg-dusseldorf-tritt-auf-die-bremse/0940/</guid>
		<description><![CDATA[Abmahnungen sind für viele gewerbliche PowerSeller bei eBay zur wahren Plage geworden. Mal sind es Konkurrenten, die einem das Leben schwer machen wollen. Oft sind professionelle Abmahner die keine „Rechtpflege“ betreiben wollen, sondern durch aberwitzige hohe Streitwerte an den hohen Anwaltsgebühren ordentlich Kasse machen wollen. Hat jetzt das OLG Düsseldorf ein Exempel statuiert, das hoffentlich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.shop-und-service.com/wp-content/2007/08/olgduesseldorf_akademie.jpg" title="Leitet OLG Düsseldorf Trendwende bei Abmahnungen ein?"><img src="http://www.shop-und-service.com/wp-content/2007/08/olgduesseldorf_akademie.thumbnail.jpg" title="Leitet OLG Düsseldorf Trendwende bei Abmahnungen ein?" alt="Leitet OLG Düsseldorf Trendwende bei Abmahnungen ein?" align="right" border="2" hspace="4" vspace="4" /></a>Abmahnungen sind für viele gewerbliche PowerSeller bei eBay zur wahren Plage geworden. Mal sind es Konkurrenten, die einem das Leben schwer machen wollen. Oft sind professionelle Abmahner die keine „Rechtpflege“ betreiben wollen, sondern durch aberwitzige hohe Streitwerte an den hohen Anwaltsgebühren ordentlich Kasse machen wollen. Hat jetzt das OLG Düsseldorf ein Exempel statuiert, das hoffentlich Schule macht?<span id="more-445"></span></p>
<p>Ein Anwalt, der mit einer Abmahnung ordentlich Kasse machen möchte, setzt einen möglichst hohen Streitwert an, also einen potentiellen finanziellen Schanden, den er in seiner Abmahnung „behauptet“. Seine Gebührenforderung ist laut Gebührenordnung an den Streitwert gekoppelt und fällt ebenfalls saftig aus. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einer Entscheidung genau hier den Hebel angesetzt. Die Abmahnung wurde zwar als zulässig bewertet, aber das Gericht senkte den Streitwert von üppigen 15.000 Euro auf schlanke 900 Euro. Damit schrumpft auch die erhoffte Honorar-Beute für den Anwalt auf ein nicht erwähnenswert winziges Sümmchen zusammen.</p>
<p>Wenn das Beispiel Schule macht und auch andere Gerichte und Instanzen dazu übergehen, maßlos überzogene Streitwerte radikal zusammen zu kürzen, dann könnte das Helfen, die Abmahnwelle deutlich zum abebben zu bringen. Rechtsanwalt Oliver Langer bewertet, die Entscheidung des OLG Düsseldorf genau in diesem Sinne. Auf <a href="http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/management/tipps/abmahnung-haftung/das-ende-der-abmahnwellen.html" target="_blank">www.akademie.de</a> kommentiert er, dass durch solche Gerichtsentscheide Serienabmahnungen von Anwälten, die sich durch solche Abmahnungen gute Umsätze verschaffen wollen, unattraktiv werden. Das könne in der Tat helfen, die zahl der Abmahnungen deutlich einzudämmen.</p>
<p>Anwalt Oliver Langer schöpft diese Hoffnung wohl vor allem aus der Begründung des OLG Düsseldorf in besagter Entscheidung.  Denn das Gericht kommentierte, dass in der Realität kaum damit zu rechnen sei, dass Kaufinteressenten wegen einer falschen Widerrufsbelehrung bei einem gewerblichen eBay-Verkäufer einkaufen. Mit anderen Worten, ein potentieller Kunde schert sich eher wenig um den Text der Widerrufsbelehrung und vor allem darum ob dieser auf Punkt und Komma genau verfasst ist.</p>
<p>Nun bleibt zu hoffen, dass auch andere Gerichte und Instanzen dieser Argumentation folgen und bei berechtigten Abmahnungen ebenfalls dazu übergehen, utopische Streitwerte auf ein realistisches Maß herunter zu kürzen. Dann nämlich könnte der oben erwähnte und von Langer beschriebene Effekt eintreten, dass Abmahnungen kein attraktives Medium mehr sind, um sich an überzogenen Honorarforderungen zu bereichern. Allerdings sind Richter auch nicht an die Entscheidungen Ihrer Amtskollegen gebunden, sondern können auch anders entscheiden. Es bleibt also abzuwarten, ob die Entscheidung des OLG Düsseldorf diesen wünschenswerten Effekt auslöst.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.shop-und-service.com/index.php/ebay-abmahnungen-olg-dusseldorf-tritt-auf-die-bremse/0940/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

