Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt letzinstanzlich entschieden, dass Anwälte Rechtsberatung und Dienstleistungen auf eBay anbieten und versteigern dürfen. Ein Berliner Fachanwalt für Familienrecht hatte entsprechend Verfassungsbeschwerde eingereicht, als die Anwaltskammer und das Amtsgericht in Berlin ihm genau das untersagten und zwar unter anderem mit der Begründung, dass dieses als „marktschreierische Werbung“ nicht zulässig sei. Der Anwalt hatte auf eBay im Jahre 2004 mehrere Rechtsberatungen bei Ebay eingestellt. Er bot “Beratungen bis 60 Minuten in familien- und erbrechtlichen Fragen” als Auktion an. Weiterhin bot er einen fünfstündigen “Exklusivberatungsservice” an.
Das Bundesverfassungsgericht stützte die Auffassung der Berliner Richter und Anwaltskammer nicht und sieht keine „Beeinträchtigung schützenswerter Gemeinwohlbelange“. Der Anwalt verletzte oder vernachlässige weder anwaltliche Berufspflichten noch die Maßgaben der ordnungsgemäße Berufsausübung. Auch der Vorwurf der marktschreierischen Werbung entkräftete das höchste Bundesgericht vor allem mit der Begründung, dass nur diejenigen von der Werbung Kenntnis erlangen, die die Auktionsseite finden und öffnen. Damit sei dies eine passive Art der Darstellung.