eBay 3...2...1...meins!

Wer hat’s erfunden - die Schweizer: “Spezial-eBay für Hacker” am Start! GELESEN: Second-Life - Game Over? Der Hype ist wohl vorbei!
Jul 12

paragraphklein.jpgDer Karlsruher Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eBay grundsätzlich verpflichted werden kann, jugendgefährdende Angebote zu sperren. Der BGH hat jedoch dagegen entschieden, dass eBay durchgängig prüfen muss, ob Angebote von Verkäufern solche sperrwürdigen Inhalte enthalten. Aber sobald eBay von solchen inhalten wirksam Kenntnis erlangt, muss es als Betreiber des Marktplatzes handeln und nicht etwa nur das eigentliche Angebote gesperrt, sondern auch wirksam verhindern, dass die Ware nach der Sperrung erneut angeboten wird.  Gleichsam machte der BGH die Auflage, das Ebay zukünftig die Verkäufer solcher sperrwürdigen Waren genauer unter die Lupe zu nehmen hat.



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