L’Oréal, einer der größten Kosmetikkonzerne, hat gegen eBay in fünf Ländern (Frankreich, Belgien, Deutschland, Großbritannien und Spanien) Anzeige erstattet. Auslöser ist ein laut L’Oreal stark angestiegener Verkauf gefälschter Parfüms. Vor der Anzeige hat das Unternehmen wohl mit eBay verhandelt, um das Problem anderweitig zu lösen, nur hat eBay wohl nicht nach den Wünschen von L’Oreal reagiert. So soll der Geschäftsführer von eBay Frankreich, Alexandre Menais, kommentiert haben, dass es zu viel verlangt sei, wegen einiger Fälschungen die komplette Kategorie zu schließen. L’Oreal hingegen soll angeblich von eBay ein Filtersystem fordern, dass Fälschungen bereits im Vorfeld erkennen und blockieren soll. Dieser Streit zeigt das Dilemma, indem eBay in Fällen wie diesen steckt.
eBay muss hier an mehreren Fronten kämpfen. Zum einen gegen die Markenpiraten selbst, die die Plattform für den Verkauf der Plagiate nutzt. Dann mit den Herstellern der Originale, die damit auch Inhabern der entsprechenden Marken- und Schutzrechte sind. Ein weiteres Problemfeld sind Käufer, die Plagiate über eBay kaufen und sich dann beschweren. Und nicht zuletzt auch die Medien, wobei gerade Negativschlagzeilen zu Lasten von eBay immer gerne genommen werden.
Medienberichte zeigen nicht die Komplexität des Problems
Doch gerade diese Medienberichterstattung unterschlägt, wie Komplex dieses Problem wirklich ist! Zunächst sehen die AGB von eBay ja vor, dass eBay lediglich die Plattform anbietet und die Verkäufer selbst voll verantwortlich für die von ihnen angebotene Ware ist. Daher ist also rein rechtlich eBay nicht der Verkäufer der Ware, auch wenn Schlagzeilen wie „L’Oréal zeigt EBay wegen Verkaufs gefälschter Parfüms an“ (AFP) hier den gegenteiligen Eindruck erwecken. Aber dennoch kann eBay sich nicht über seine AGB als nicht verantwortlich für die Problematik darstellen. Und das tut eBay auch gar nicht! Im Gegenteil, eBay kooperiert intensiv mit den unterschiedlichsten Markenrechtsinhabern, um gegen diese Markenpiraten vorzugehen. Mitarbeiter bei eBay prüfen verdächtige und gemeldete Auktionen. Zudem gibt es das eBay VERI-Programm zur schnellen Durchsetzung von Schutzrechten.
Plagiate zu jagen ist schwieriger, als der Laie vermutet
Aber ein Problem ist die schiere Masse an Angeboten, denn eBay lockt als weltweit größter Online-Marktplatz natürlich auch Scharen von Betrügern an, die diese Plattform als Vehikel nutzen möchten, um sich zu bereichern. Daher ist es sehr schwierig, dieses Problem effektiv in den Griff zu bekommen. Der von L’Oreal geforderte Filter, der Fälschungen automatisch erkennt und das online stellen solcher Angebote verhindert, ist absolut utopisch. L’Oreal scheint hier merkwürdige Vorstellungen zu haben. Denn wie sollte ein solcher Automatismus funktionieren? Fälscher starten Ihre Auktionen doch nicht mit dem Hinweis „Achtung, Sie bieten auf eine Fälschung…“. Fälscher sind ja gerade bemüht, ihr Plagiat möglichst 100% dem Original nachzuempfinden. Was soll der Filter prüfen? Die Produktbilder? Dann verwendet der Betrüger einfach Originalbilder? Die Texte der Artikelbeschreibung? Aus vorgenanntem Grund zwecklos.
Abwehr im Vorfeld ist noch schwieriger
Im Prinzip gäbe es nur eine Möglichkeit, Fälschungen abzuwehren. eBay müsste grundsätzlich – zumindest für häufig gefälschte Waren – von jedem Verkäufer eine Art Echtheitsbescheinigung als Nachweis fordern und dann überprüfen. Doch auch das ist für beide Seiten, also eBay und die Verkäufer im Prinzip nicht praktikabel. Der Verwaltungsaufwand bei eBay würde für die Abwicklung und Kontrolle dieser Nachweise ins gigantische Wachsen. Und unbescholtene gewerbliche Verkäufer würden ihrerseits rebellieren, wenn Sie für all Ihre Produkte diesen bürokratischen Zeit- und Kostenaufwand schultern sollten.
In den verschiedenen Medien wird berichtet, das L’Oreal vor der Anzeige mit eBay verhandelt habe und sich zu juristischen Schritten entschlossen hat, da diese Verhandlungen nicht die gewünschten Ergebnisse gebracht habe. Wie es scheint, macht L’Oreal hier recht einfach. Man kommt nicht an die tatsächlichen Verkäufer heran und eBay scheint die gewünschten drakonischen Maßnahmen wie Sperrung der kompletten Kategorie oder automatische Filter nicht umsetzen zu wollen oder zu können. Also nimmt man einfach eBay direkt unter Feuer, vermutlich um Druck zu machen und eine Reaktion seitens eBay zu erzwingen.
Man darf unsere Darstellung hier nicht falsch verstehen. Es geht nicht darum, eBay von einer Verantwortung frei zu sprechen, oder zu behaupten, eBay hätte hier kein Problem, dass es in den Griff zu bekommen gilt! Uns geht es hier einfach darum, von der eher oberflächlichen, nachrichtlichen Berichterstattung abweichend, einmal die Komplexität dieses Problems anzureißen. L’Oreal wie gesagt macht es sich, bei allem berechtigten Interesse am Schutz seiner Rechte, derzeit arg einfach. Wenn hier mal ein etwas primitiver Vergleich erlaubt ist. Es ist etwa so, als wenn ich, wenn mir auf dem Frankfurter Hauptbahnhof die Brieftasche geklaut wird, dann Bahnchef Hartmut Mehdorn wegen Diebstahl anzeige, weil er Chef der Bahn ist und die Bahn Betreiber der Bahnhöfe.
eBay Express wäre eine praktikable Möglichkeit
eBay hat mit seinem Marktplatz eBay Express jedoch ein System etabliert, das einen Großteil des Problems eindämmen könnte. Um als Händler auf eBay Express zugelassen zu werden, Privatverkäufer sind gar nicht zugelassen, müssen strenge Kriterien erfüllt werden. Dazu gehören die Verifizierung der Adresse und der Nachweis der Händlertätigkeit. Damit sorgt eBay Express dafür, dass nur echte, nachweislich überprüfte Gewerbetreibende auf Express verkaufen dürfen. Damit haben Betrüger und Hehler, die sich ja niemals mit echter, postalisch verifizierter Adresse und einem Gewerbenachweis anmelden würden, keine Chance. Damit ist eBay Express ein „bereinigter“ Marktplatz. Wenn eBay vergleichbare Mechanismen auch für die normale Plattform etablieren würde, könnte das eine Lösung sein, die das Problem zumindest eindämmt.
Es sind bestimmte Varianten denkbar. Beispielsweise, das das PostIdent-Verfahren zur Verifizierung einer Adresse entweder grundsätzlich zur Pflicht wird oder zumindest dann, wenn jemand eine bestimmte Anzahl an Verkäufen überschreitet. Wer in einem Jahr zwei Auktionen startet, den wird man nicht behelligen. Aber wo pro Monat beispielsweise 10 und mehr Angebote laufen, könnte man über diese Verpflichtung nachdenken. Dennoch würde die verpflichtende Verifizierung eines Accounts zahlreiche Probleme beheben. Damit ließen sich schon mal etliche Betrüger abschrecken, denn wen man, um einen Account zu eröffnen, seine Adresse im PostIdent-Verfahren bestätigen muss, wird die Vorlage eines Personalausweises oder eines vergleichbaren Dokuments verlangt. Und das werden kriminelle wohl kaum machen wollen. Eine weitere Überlegung wäre auch, Eigentums- und Echtheitsnachweise zu fordern, wenn beispielsweise jemand in einer bestimmten, plagiatträchtigen Kategorie häufiger Angebote einstellt.