Abermals macht eine Gerichtsentscheidung bezüglich Regelungen des Fernabsatzrechts gewerblichen Händlern das Leben auf eBay schwerer! Das Landgericht Berlin hat in einem Beschluss vom 15.03.2007 (Aktenzeichen: 52 O 88/07) per einstweiliger Verfügung verfügt, dass ein eBay-Händler die für Widerrufsbelehrungen bisher gängige Wertersatzklausel gegenüber Verbrauchern nicht mehr verwenden darf! Der Nachteil für den Händler ist aber nicht nur ein finanzieller, denn hier bietet sich abermals ein Hebel für Abmahner! Was bedeutet das?
Diese Wertersatzklausel informiert den Verbraucherkunden darüber, dass er, falls er sein Widerrufsrecht ausübt und die Kaufsache durch die Ingebrauchnahme im Wert gemindert wurde, er eventuell einen Wertersatz leisten muss. Diese Regelung war schon immer sehr umstritten.
Das Landgericht Berlin begründet die Entscheidung mit der Auslegung, dass gemäß § 357 Abs. 3 BGB ein Verbraucher nur in dem Falle den Wertersatz für “eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung” zu leisten hat, wenn er VOR Vertragsschluss hierüber ordnungsgemäß belehrt wurde. Das Gericht vertritt ebenfalls die Auffassung, dass bei eBay diese vorherige Belehrung nicht wirksam möglich ist. Deshalb greife hier die Regel nach Maßgabe des § 346 Abs.2 Nr.3 BGB, die besagt, dass der Unternehmer keinen Wertersatz für die “bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme” des Gegenstandes in Form eines Geldausgleiches verlangen kann.
Was bedeutet das für die Praxis? Ganz einfach, der Endverbraucher kann einen Artikel über eBay kaufen, diesen innerhalb der Widerrufsfrist gebrauchen und im Falle das er fristgerecht widerruft gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben, ohne dass er einen Wertersatz leisten, falls der Artikel durch den Gebrauch im Wert gemindert wurde.
Achtung Abmahnfalle: Diese Entscheidung bedeutet, dass Widerrufsbelehrungen in Artikelbeschreibungen entsprechend anzupassen sind. Tut man das als gewerblicher Händler nicht, besteht die Gefahr, dass Mitbewerber oder die Abmahn-Abkassierer wieder „Futter“ für neue Abmahnungen bekommen.
Bei www.lampmann-behn.de finden Sie hier die Details der Gerichtsentscheidung!
Mai 21st, 2007 at 14:44
Großartig, die Powerseller müssen evtl. wieder leiden.
Wann gibt es mal einheitliche Europäische AGBs, mit einheitlichen Text, die jeder akzeptieren kann?
Igor Adolph
http://www.webmastermarkt.de/